Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kritische Richterwahl für Bundesverfassungsgericht: Vorbereitung für AfD-Verbot?

Drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht sind bis Ende September neu zu besetzen. Die Regierung hat sich nun auf die Kandidaten geeinigt. Darunter ist auch die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die bereits mehrfach mit radikalen Äußerungen aufgefallen ist – beispielsweise befürwortet sie ein AfD-Verbot und stand hinter der Einführung einer Corona-Impfpflicht.

Die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Da CDU/CSU und SPD im aktuellen Bundestag auch bei Mitwirkung der Grünen keine Zweidrittelmehrheit haben, sind sie bei der Wahl auf die Stimmen der Linken angewiesen. Eine Unterstützung durch die AfD wird ausgeschlossen. In diesem Jahr stehen ausschließlich Wahlen im Bundestag an, drei Posten sind neu zu besetzen. Die Union nominiert den bisherigen Bundesarbeitsrichter Günter Spinner, die SPD die Professorinnen für Staatsrecht, Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf. Die Abstimmung im Parlament ist für kommende Woche vorgesehen.

AfD-Verbot und möglicher Grundrecht-Entzug

Frauke Brosius-Gersdorf (54), Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, fiel in der Vergangenheit immer wieder durch ihre bedenklichen Ansichten auf. So etwa in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ am 25. Juli 2024, in der es um ein AfD-Verbot ging. „Wir sind eine wehrhafte Demokratie (…). Wir haben Schutzvorkehrungen gegen verfassungsfeindliche Parteien“, sagte Brosius-Gersdorf zunächst. Später bezog sie konkret Stellung: „Wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird. Weil das ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie ist, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt. Dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.“

Sie räumte ein, „dass damit natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt“ werden könne. Der Begriff „beseitigen“ wurde scharf kritisiert. Brosius-Gersdorf stellte später klar, dass sie niemanden „eliminieren“ wolle. Sie äußerte aber auch, dass Grundrechte, wie das passive Wahlrecht (das Recht, gewählt zu werden), von AfD-Mitgliedern entzogen werden könnten: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“

Während der sogenannten Pandemie befürwortete die 54-Jährige eine Corona-Impfpflicht, also einen schweren Grundrechtseingriff. Sie argumentierte, dass das Grundgesetz eine Impfpflicht rechtfertigen könne, insbesondere um die Gesundheit der geimpften Mehrheit zu schützen und verfasste auch ein entsprechendes Gutachten. Konkret erklärte sie:

„Nach meiner Einschätzung ist eine allgemeine Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig und man kann sogar darüber nachdenken, ob nicht jetzt der Punkt gekommen ist, dass eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht besteht. Denn es ist ja Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre Freiheit, ihr berufliches, wirtschaftliches Leben weiterhin von der Minderheit der Ungeimpften bedroht wird.“

Zudem unterstützt Brosius-Gersdorf die Idee, das Grundgesetz geschlechtergerecht zu formulieren. Sie argumentierte, dass der Staat die Verpflichtung habe, „eine Ausdrucksweise zu wählen, die den Grundrechten der Frauen und diversgeschlechtlichen Personen und der Verfassung im Übrigen gerecht wird“. Zahlreiche Studien würden belegen, „dass das generische Maskulinum zu einer gedanklichen Unterrepräsentation von Frauen führt“. Eine geschlechtergerechte Sprache könnte „zu einer höheren mentalen Repräsentation von Frauen führen“.

Eine Eignung als Verfassungsrichterin – sie könnte sogar zur Präsidentin des Gerichts aufsteigen – wird in den sozialen Netzen bei einer Person, die selbst schwere Grundrechtseingriffe befürwortete, aktuell stark bezweifelt. Einige Nutzer sehen hier eine Vorbereitung eines AfD-Verbots zur Machtsicherung des Establishments. Brosius-Gersdorfs politische Positionen (AfD-Verbot, Impfpflicht, Gendersprache) werfen für viele erhebliche Fragen zu ihrer Neutralität auf. Dass die SPD hinter ihrer Kandidatur steht, verwundert allerdings nicht, hatte diese doch gerade auf ihrem Parteitag Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren beschlossen.

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