Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kruzifix verboten, Kopftuch erlaubt: Das neue Religionsverständnis an deutschen Schulen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass in den Schulen des Freistaates Kreuze auf Wunsch von einzelnen Schülern abgehängt werden müssen. Gleichzeitig dürfen Moslem-Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen. Verkehrte Welt.

Bayern war einst eine katholische Hochburg. Doch in diesen modernen Zeiten hat das Christentum im Freistaat offensichtlich keine Bedeutung mehr. Denn, so ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, wenn einzelne Schüler (im vorliegenden Fall zwei Schülerinnen) die Entfernung von christlichen Kreuzen in den Schulen fordern, müssen diese abgehängt werden.

Die absurde Begründung der Richter: Das rund eineinhalb Meter hohe und einen halben Meter breite Kruzifix im Eingangsbereich des staatlichen Gymnasiums würde die Glaubensfreiheit der Schülerinnen verletzen. Denn aufgrund der Schulpflicht seien die beiden Mädchen dazu gezwungen gewesen, den gekreuzigten Jesus jeden Tag zu sehen. Zudem habe es keine “zumutbare Ausweichmöglichkeit” für die beiden Schülerinnen gegeben.

Kopftücher für Lehrerinnen sind aber in Ordnung?

Gleichzeitig sorgt die schwarz-rote Koalition in Berlin dafür, dass in der Bundeshauptstadt Lehrerinnen trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes ihr Kopftuch tragen dürfen. Ein Symbol des politischen Islams und der Unterwerfung der Frauen unter die Herrschaft des Mannes. Dafür beruft man sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes von 2015, wonach das Tragen eines Kopftuches im Schuldienst zulässig sei.

Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass man dies nur dann verweigern darf, “wenn aufgrund objektiv nachweisbarer und nachvollziehbarer Tatsachen eine hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates belegbar ist”. Da stellt sich die Frage, ob dann christliche (oder atheistische) Schüler ebenfalls dagegen klagen dürfen, oder ob man dies dann als “islamophobe Attacke” bewertet.

Deutschland schafft sich ganz offensichtlich immer weiter selbst ab. Wenn schon Kreuze in einem nach wie vor christlich geprägten Land als Einschränkung der Glaubensfreiheit betrachtet werden – was kommt als Nächstes? Abrissforderungen für Kirchen und Klöster?

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