Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kubickis Karibik-Kreuzfahrt: Bundestagspräsidentin sollte Prüfverfahren einleiten

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Wolfgang Kubicki hat durch seine Podiumsteilnahme auf der MS Europa 2 möglicherweise gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen. Das Bundestagspräsidium sollte ein Prüfverfahren einleiten.

Aurel Eschmann, Campaigner für Lobbyregulierung, kommentiert:

„Wir fordern Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf, ein Prüfverfahren zu Kubickis Auftritt auf der MS Europa 2 einzuleiten – selbstverständlich unter Ausschluss von Kubicki. Für Abgeordnete ist es seit der Verschärfung des Abgeordnetengesetzes in der letzten Wahlperiode verboten, honorierte Vorträge mit Mandatsbezug zu halten. Kubickis Auftritt und die Kostenübernahme für seine Ehefrau legen den Verdacht nahe, dass diese Regel verletzt wurde. Das Bundestagspräsidium sollte den Vorgang daher unter Einbeziehung aller Fakten prüfen.

Verbotene Vortragstätigkeit mit Mandatsbezug

Kubicki redete klar zu aktuellen politischen Themen auf einem Podium mit dem Titel: „Beben in Berlin: Die Ampel-Koalition vor dramatischer Zerreißprobe“ und wurde als Bundestagsvizepräsident eingeführt. Das Verbot der entgeltlichen Vortragstätigkeit mit Mandatsbezug kann und sollte nicht umgangen werden, indem Abgeordnete als Buchautoren auftreten. Die Kostenübernahme für Kubickis Ehefrau war für den Auftritt nicht notwendig und erscheint daher als verdeckte Honorierung. Denn laut Ausführungsbestimmungen des Abgeordnetengesetzes dürfen nur angemessene und notwendige Reisekosten bezahlt werden. Und auch im Falle einer privaten Nebentätigkeit müssen Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Kubicki muss Transparenz herstellen

Dass Kubicki sagt, er kenne den Gegenwert der Kreuzfahrt und Reisekosten, möchte sie aber nicht der Öffentlichkeit preisgeben, halten wir für ein unwürdiges Versteckspiel. Gerade als Präsidiumsmitglied des Bundestages sollte Kubicki in Sachen Integrität ein Vorbild sein. Er sollte nun schnell für Transparenz über alle Umstände des Sachverhalts sorgen. Die Bundestagsverwaltung sollte zudem darüber Auskunft geben, ob sie eine Prüfung unternimmt.“

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