Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kuchen und Spaghetti auf Insektenbasis?

Ein Pulver aus gelben Mehlwürmern könnte das nächste Lebensmittel auf Insektenbasis sein, das in europäischen Supermärkten angeboten wird: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat das Produkt als sicher eingestuft.

Das wissenschaftliche Gutachten, das sich mit der Sicherheit von UV-behandeltem Pulver aus gelben Mehlwürmern befasst, wurde laut Euractiv am 1. Juni auf Veranlassung der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Das Pulver soll in verschiedenen Lebensmitteln, einschliesslich Lebensmitteln auf Mehlbasis wie Kuchen, Weizenbrot und -brötchen sowie Nudeln und Käse verwendet werden. Zielgruppe: die «Allgemeinbevölkerung».

Das Produkt ist das siebte aus Insekten gewonnene neuartige Lebensmittel, dessen Sicherheit die EFSA bewertet hat. Vorreiter waren der getrocknete gelbe Mehlwurm sowie gefrorene und getrocknete Formulierungen von Heuschrecken und Grillen.

Das Gremium kam zu dem Schluss, dass das Pulver, das aus der Larvenform der Insektenart Tenebrio molitor hergestellt wird, «sowohl ernährungsphysiologisch als auch im Hinblick auf die Verwendungszwecke sicher ist».

Zwar könne das neuartige Lebensmittel eine «primäre Sensibilisierung und allergische Reaktionen» auf gelbe Mehlwurmproteine auslösen, insbesondere bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben, so das Gremium. Doch hätten die vorgelegten Toxizitätsstudien insgesamt «keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken» gegeben.

Für IPIFF, den EU-Dachverband des Insektensektors, ist das Gutachten «ein Meilenstein für die breitere Vermarktung von essbaren Insekten in der EU und positioniert sie als ergänzende Quelle für hochwertiges Protein».

Nicht alle EU-Länder teilen diese Meinung, die Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Insekten als Lebensmittel wachsen. So ergab eine aktuelle slowakische Studie, dass mehr als jeder dritte Slowake befürchtet, dass der Verzehr von Insektenproteinen die öffentliche Gesundheit gefährden könnte.

Auch in Italien kommt die neue EU-Ernährungsstrategie nicht allzu gut an: Die Regierung hat vor kurzem Massnahmen ergriffen, welche die Verwendung von Insektenmehl in Nudeln verbieten sollen, um die kulinarischen Traditionen des Landes zu schützen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für neuartige Lebensmittel wird das EFSA-Gutachten nun von der Europäischen Kommission den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt, damit diese über seine Zulassung und die Bedingungen für seine Verwendung beraten können.

Im Falle eines positiven Votums der EU-Mitgliedstaaten wir die EU-Kommission Regeln für die Vermarktung festlegen. Ein Prozess, der bis zu sieben Monate dauern kann.

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