Horst D. Deckert

Kursk, Donezk und andere Völkerrechtsverletzungen

Peter Haisenko

Der Einfall der Kiewer Truppen im russischen Oblast Kursk öffnet ein neues Kapitel im Ukraine-Krieg. Es wird gesagt, dass Kiew jetzt erstmals russisches Territorium direkt angreift. Aber ist diese Betrachtung zutreffend?

Die UN-Charta, das Völkerrecht, erlaubt Volksabstimmungen bis hin zur Sezession. Unabhängig von einer Verfassung. Auch in Schottland wurde über eine Trennung von Großbritannien abgestimmt. Zum Glück für die westlichen Narrative ging das gegen die Sezession aus. Andernfalls wäre die westliche Position zur Krim unhaltbar geworden. Und nicht nur dort. Präsident Putin ist studierter Jurist. Er und seine Berater kennen sich im Völkerrecht aus und achten streng darauf, nicht dagegen zu verstoßen. Selbst die Sonderoperation in den vier neuen Volksrepubliken im Osten der ehemaligen Ukraine verstößt nicht gegen Völkerrecht und darf keineswegs als „Angriffskrieg“ bezeichnet werden. Doch um das zu verstehen, muss man genauer hinsehen.

2014 fand eine Volksabstimmung auf der Krim statt. Die Einwohner der Krim entschieden sich mit 95 Prozent für eine Sezession von der Kiewer Ukraine. Das war der erste Schritt. Dann gab es eine zweite Volksabstimmung. Die Krim-Bewohner stimmten

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