Von MANFRED ROUHS | Das Landgericht Berlin hat in einem spektakulären Beschluss (Aktenzeichen 2 O 298/24 vom 13. November 2024) sich selbst und damit die deutsche Justiz für ein Vorgehen gegen Sperren in sozialen Netzwerken als unzuständig erklärt – aber nur in besonderen Fällen. Kein Recht auf ein Vorgehen gegen Online-Sperren vor deutschen Gerichten haben […]
Landgericht Berlin ermöglicht Internet-Zensur speziell gegen Politiker und Publizisten
Vorheriger Beitrag
EIKE – Neue Kommentarfunktion