Horst D. Deckert

Laut unabhängigen Faktenprüfern könnten diese Informationen irreführend sein.

Bei Jouwatch fand ich eben diesen Artikel über eine Razzia bei einer Ärztin, die das Coronadogma in Frage stellt. Neben einem Video und einem kurzen Text findet sich dort ein eingebetter Kasten von Facebook mit Text und Bildern, in dem es um die Hausdurchsuchung geht.

Das alleine ist schon verstörend genug. Was mir aber nicht weniger Sorgen bereitet ist ein kleiner Infokasten, den Facebook zum eingebetteten Inhalt geliefert hat. Dort heißt es: „Laut unabhängigen Faktenprüfern könnten diese Informationen irreführend sein.“ Als Grund wird „fehlender Kontext“ angegeben, wobei man noch auf „Grund ansehen“ klicken kann, was bei mir aber nicht funktioniert.

 

Die totale Schuldvermutung

 

Ungeachtet des toten Links, der Facebook hier liefert (eigentlich ein Unding in Anbetracht der Umstände, aber was ist aktuell kein Unding), muss man sich einmal die Formulierung des Hinweises vergegenwärtigen. Vor allem der Konjunktiv mit „könnte“ stößt mir auf. Dadurch wird ein Generalverdacht impliziert, gegen den der Autor des Inhalts jedoch nicht einmal etwas unternehmen kann.

Die Sozialen Medien nehmen sich inzwischen heraus, dass ihre Nutzer nicht mehr schuldig bis zum Unschuldsnachweis sind, vielmehr wird ihnen nicht einmal mehr die Gelegenheit gegeben, über die inhaltlich Rechtfertigung ein Freispruch zu erwirken. Die Rolle der „unabhängigen Faktenprüfer“ tritt dabei völlig in den Hintergrund. Es bräuchte sie gar nicht mehr, ihre Erwähnung dient lediglich der Vernebelung der Tatsache, dass bestimmte Informationen und ihre Quellen als per se illegitim erachtet werden.

Beim „fehlenden Kontext“ wiederum handelt es sich um eine maximal inhaltsleere Zuschreibung. Welcher Kontext fehlt denn? Dass der Autor die Erwähnung vergisst, dass hier augenscheinlich eine Gruppe Männer einer Frau zu Leibe rücken? Man weiß es nicht, wobei vielleicht sogar eine Auflösung zu finden wäre, wenn denn der Link zum „Grund ansehen“ funktionieren würde. Dann böte sich eventuell eine andere Perspektive und man wüsste wenigstens, welcher relevante Kontext außen vor gelassen wurde. Es würde mich aber nicht wundern, wenn der Link absichtlich tot ist, zumal dahinter vermutlich ohnehin nur eine der üblichen Plattitüden zu finden wäre.

 

Die DSGVO als Vorbild für einen politischen Erfolg

 

Als ich den Kasten sah, da war mir klar, welche digitale Zensurmaßnahme als nächstes kommen wird. Wir alle kennen die nervigen Kästen mit den Privatsphäreeinstellungen, die wir regelmäßig wegklicken müssen, seitdem die Herolde des EU-Parlaments die DSGVO durchgedrückt haben.

Kein Mensch beachtet die Kästen und sie bringen offensichtlich auch nichts – also natürlich außer dem gelegentlichen Ärger, dass das falsche Feld bunt ist, man sich verklickt und sich als Belohnung das Gedöns auch noch durchlesen muss, um es endlich vom Bildschirm wegzubekommen.

Die DSGVO-Kästchen zeigen, wie die Staatsmacht in unmittelbarer Weise bei sämtlichen Internetseiten eine sichtbare Anpassung erzwingen kann. Daher halte ich es für quasi ausgeschlossen, dass in den Hinterzimmern unserer Planer nicht schon lange daran gearbeitet wird, um auf dem Basis des Erfolgs der DSGVO-Kästchen aufzubauen. Ein Erfolg sind sie in dem Sinne, als dass die Politik es geschafft hat, uns allen etwas vorzusetzen, mit dem ausnahmslos jeder an jedem Tag mehrfach genervt wird. Daran misst sich die Politik: Inwieweit sie sich im realen Leben niederschlägt.

 

Der nächste Zensurschritt: Faktenprüfungszwang

 

Es braucht nicht allzu viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass sich Internetseiten bald auch zwangsweise einer Faktenprüfung unterziehen müssen. Jedes Angebot im WWW wird ab einer gewissen Größe – oder vielleicht auch schon bei Kauf einer Domain – eine Gebühr entrichten müssen, die an „unabhängige Faktenprüfer“ geht, die daraufhin eine professionelle Einschätzung darüber treffen, inwieweit auf der Seite „Kontext fehlt“ oder „Informationen irreführend“ sein „könnten“.

Die Ergebnisse der Einschätzung durch diese unabhängigen Faktenprüfer werden dann als Kasten zur Verfügung gestellt, den der Seitenbetreiber dann fest und gut sichtbar auf seiner Seite einbauen muss. Sollte das unterlassen werden, dann wird die Seite selbstverständlich nicht gelistet oder für die Sozialen Medien freigegeben. Eventuell gibt es auch Strafzahlungen an die Betreiber, oder noch besser den Provider.

Früher oder später (ich tippe auf eher früher) werden Betreiber von Internetseiten die Wahl haben, entweder eine externe Stelle zu bezahlen, dass sie einen im Zweifel beschmiert, oder aber das Angebot wird nur im Ausland jenseits der EU aufgesetzt werden können und ist dann nur noch über VPN erreichbar.

Was an dieser Methode zum Wahrheitszwang noch fehlt, ist der Winkelzug über das Privatrecht, mit dem wie üblich das Verfassungsrecht überausgehebelt wird. Aber ich bin mir sicher, sie werden da etwas finden, wobei es im Zweifel noch immer den Paragraphen zur Volksverhetzung gibt. Und was ist Holocaust – Pardon – Coronaleugnung, wenn nicht Volksverhetzung?

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