Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Lauterbachs Beteuerungen unglaubwürdig: War bei RKI-Schwärzungen bereits im Amt

In den letzten Tagen versuchte der amtierende deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Schuld an den geschwärzten RKI-Protokollen des Corona-Krisenstabes auf seinen Vorgänger, Jens Spahn (CDU) abzuwälzen. Eine Analyse des zeitlichen Ablaufs zeigt: Die Schwärzung kann nur während Lauterbachs Amtszeit angeordnet worden sein – und dann wurde, ebenso unter Lauterbach, zwei Jahre lang gemauert.

Karl Lauterbach äußerte sich jüngst in einem Interview mit Deutschlandfunk ausführlich dazu, wie wichtig ihm die Aufklärung hinsichtlich Fehlern zu Beginn der angeblichen „Pandemie“ wäre. Doch ihn träfe keine Schuld, er wäre ja noch nicht im Amt gewesen. Siehe: RKI-Protokolle: „War nicht im Amt“ Lauterbach will Spahn opfern, um eigene Haut zu retten.

Doch seine Beteuerungen, mit den Schwärzungen der Protokolle nichts zu tun zu haben, haben einen Haken. Die Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz und der darauffolgende jahrelange Rechtsstreit fallen allesamt in seine Amtszeit. Wäre er um Aufklärung bemüht gewesen, hätte er die Protokolle bereits 2021 ungeschwärzt herausgeben können.

Der zeitliche Ablauf:

5. Mai 2021 – Multipolar bringt einen Antrag nach IFG auf Freigabe der Protokolle ein.

8. Dezember 2021 – Karl Lauterbach wird Bundesgesundheitsminister im Kabinett Scholz. Er ist gegenüber dem RKI weisungsbefugt.

30. Dezember 2021 – Die Behörde lehnt den Antrag von Multipolar ab. Ein Schriftverkehr zwischen den Anwaltskanzleien begann.

Der Anwalt des Multipolar Magazins, Christoph Partsch, führte in einem Artikel vom 28. März aus, dass es auch keine weiteren vier Wochen dauern müsse, um die Schwärzungen zu prüfen und betroffene Personen um Erlaubnis zu bitten. Das wäre in Fällen, wo das öffentliche Interesse eindeutig überwiegt, überhaupt nicht notwendig.

Angesichts der abgeschlossenen Beratungen gibt es außer überwiegenden Persönlichkeitsrechten und vielleicht noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen privater Dritter keine Ausnahmegründe mehr, die eine Schwärzung rechtfertigen.

Rechtsanwalt Christoph Partsch in Multipolar-Magazin

Multipolar weist weiters darauf hin, dass Karl Lauterbach in den letzten Tagen wohl mehrfach die Unwahrheit gesagt habe. So hätte dieser behauptet, das RKI habe während der Corona-Zeit unabhängig von politischer Weisung gearbeitet. Die bislang veröffentlichten Teile der RKI-Files belegen das gegenteil. Beispielsweise hat das Gesundheitsministerium am 29. 6. 2020 verfügt, dass die Risikoeinschätzung auf „hoch“ zu verbleiben hat. Der Umstand, dass die „neu übermitteltern Fälle aktuell rückläufig“ wären, sollte der Öffentlichkeit verheimlicht werden.

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