Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Letzte Chance“: Afghanischer Kinder-Vergewaltiger kommt zum zweiten Mal auf Bewährung frei

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2018 vergewaltigte er ein 11-jähriges behindertes Mädchen schwer. Urteil: Zwei Jahre Bewährung. 2020 – nur einen Monat nach seiner Gerichtsverhandlung-  verging er sich sexuell an einer 13-Jährigen. Urteil: Wieder Bewährung  – kein Knast für den afghanischen 23-jährige „Flüchtling“ Khodai R., urteilt Richter Heiko Kriewald. Dieser Richter lässt aber die ganze Härte des Gesetzes walten, wenn es um Missachtung von Corona-Kontaktbeschränkungen geht.

2015 „flüchtete“ der heute 23-jährige Khodai R. von Afghanistan aus nach Deutschland herein. 2018 machte sich der damals 20-Jährige in den sozialen Medien an eine geistig behinderte 11-Jährige heran. Wie die Bild-Zeitung berichtet, missbrauchte der Afghane das Kind bei mehreren Treffen schwer. Richter Stefan Lücke befand bei der damaligen Verhandlung am Landgericht Hannover: „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“. Das Urteil: Der Kindervergewaltiger erhielt zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Eine Abschiebung stand nicht zur Debatte. Merkels Gast marschierte als freier Mann aus dem deutschen Gerichtssaal.

Nur einen Monat, nachdem für den Afghanen klar war, dass ihm keinerlei Sanktionen drohen, wenn er in jenem Land, dessen Bürger sein Rund-um-Sorglospaket finanzieren, Kinder vergewaltigt, fiel er über ein 13-Jähriges Mädchen her und befummelte sie im Intimbereich. Am 28. Juli 2021 verurteilte ihn – weil er seine Tat einmal mehr eingestanden hatte und angeblich ein Muster an Integration sei –  Richter Heiko Kriewald den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine „letzte Chance“, so Kriewald.

Dass der Herr Richter auch anders kann, das bewies Kriewald im vergangenen Jahr gleich mehrfach. In seinem Gerichtssaal landete der Fall eines 22-jährigen Studenten. Diesem wurde zur Last gelegt, er habe den Corona-Mindestabstand nicht eingehalten. Weil er sich auf einer Parkbank mit einem Mann, der ihn nach einer Zigarette gefragt hatte, unterhalten hatte und dieses „Verbrechen“ von der Polizei beobachtete wurde, sollte er ein Bußgeld von 200 Euro berappen. Richter Heiko Kriewald fegte die Gegenrede des Angeklagten mit dem Vermerk, es handle sich um eine „Standardantwort“ vom Tisch. Das minutenlange Plaudern ohne Wahrung des Abstands sei ein fahrlässiger Verstoß gegen die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Der Bußgeldbescheid sei daher schwerlich anzufechten, so Kriewald.

Einen 55-Jährigen schickte Richter Kriewald im August 2020 – ohne Bewährung – für zehn Monate in den Knast. Der Angeklagte hate nach einem Diebstahl „drei junge Männer“ in ein Bistro eingesperrt und bedroht, bis die Diebe die entwendete Beute  herausrückten. Richter Heiko Kriewald – der migrantische  Kindervergewaltiger gern mal eine „letzte Chance“ einräumt – unterstrich, dass unsere Rechtsordnung einen solchen Fall von Selbstjustiz nicht akzeptiere: „Es war von Anfang an so geplant, dass ein Geständnis erpresst werden sollte.“ Eine positive Sozialprognose sei nicht möglich. Das Urteil lautete auf zehn Monate Haft wegen Nötigung, Freiheitsberaubung Körperverletzung und unerlaubtem Führen einer Waffe. (SB)

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