Horst D. Deckert

„Letzte Chance“: Afghanischer Kinder-Vergewaltiger kommt zum zweiten Mal auf Bewährung frei

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2018 vergewaltigte er ein 11-jähriges behindertes Mädchen schwer. Urteil: Zwei Jahre Bewährung. 2020 – nur einen Monat nach seiner Gerichtsverhandlung-  verging er sich sexuell an einer 13-Jährigen. Urteil: Wieder Bewährung  – kein Knast für den afghanischen 23-jährige „Flüchtling“ Khodai R., urteilt Richter Heiko Kriewald. Dieser Richter lässt aber die ganze Härte des Gesetzes walten, wenn es um Missachtung von Corona-Kontaktbeschränkungen geht.

2015 „flüchtete“ der heute 23-jährige Khodai R. von Afghanistan aus nach Deutschland herein. 2018 machte sich der damals 20-Jährige in den sozialen Medien an eine geistig behinderte 11-Jährige heran. Wie die Bild-Zeitung berichtet, missbrauchte der Afghane das Kind bei mehreren Treffen schwer. Richter Stefan Lücke befand bei der damaligen Verhandlung am Landgericht Hannover: „Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“. Das Urteil: Der Kindervergewaltiger erhielt zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Eine Abschiebung stand nicht zur Debatte. Merkels Gast marschierte als freier Mann aus dem deutschen Gerichtssaal.

Nur einen Monat, nachdem für den Afghanen klar war, dass ihm keinerlei Sanktionen drohen, wenn er in jenem Land, dessen Bürger sein Rund-um-Sorglospaket finanzieren, Kinder vergewaltigt, fiel er über ein 13-Jähriges Mädchen her und befummelte sie im Intimbereich. Am 28. Juli 2021 verurteilte ihn – weil er seine Tat einmal mehr eingestanden hatte und angeblich ein Muster an Integration sei –  Richter Heiko Kriewald den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine „letzte Chance“, so Kriewald.

Dass der Herr Richter auch anders kann, das bewies Kriewald im vergangenen Jahr gleich mehrfach. In seinem Gerichtssaal landete der Fall eines 22-jährigen Studenten. Diesem wurde zur Last gelegt, er habe den Corona-Mindestabstand nicht eingehalten. Weil er sich auf einer Parkbank mit einem Mann, der ihn nach einer Zigarette gefragt hatte, unterhalten hatte und dieses „Verbrechen“ von der Polizei beobachtete wurde, sollte er ein Bußgeld von 200 Euro berappen. Richter Heiko Kriewald fegte die Gegenrede des Angeklagten mit dem Vermerk, es handle sich um eine „Standardantwort“ vom Tisch. Das minutenlange Plaudern ohne Wahrung des Abstands sei ein fahrlässiger Verstoß gegen die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Der Bußgeldbescheid sei daher schwerlich anzufechten, so Kriewald.

Einen 55-Jährigen schickte Richter Kriewald im August 2020 – ohne Bewährung – für zehn Monate in den Knast. Der Angeklagte hate nach einem Diebstahl „drei junge Männer“ in ein Bistro eingesperrt und bedroht, bis die Diebe die entwendete Beute  herausrückten. Richter Heiko Kriewald – der migrantische  Kindervergewaltiger gern mal eine „letzte Chance“ einräumt – unterstrich, dass unsere Rechtsordnung einen solchen Fall von Selbstjustiz nicht akzeptiere: „Es war von Anfang an so geplant, dass ein Geständnis erpresst werden sollte.“ Eine positive Sozialprognose sei nicht möglich. Das Urteil lautete auf zehn Monate Haft wegen Nötigung, Freiheitsberaubung Körperverletzung und unerlaubtem Führen einer Waffe. (SB)

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