Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Lobbyregister-Reform ist erfreulich, aber Lobby-Fußspur fehlt

pressemitteilung-lc-2.png

Am Freitag berät der Bundestag die Reform des Lobbyregister-Gesetzes (LobbyRG) in 1. Lesung. LobbyControl begrüßt den Gesetzentwurf, fordert aber zugleich die Ergänzung um die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung zur Erhöhung der Transparenz in der Gesetzgebung (exekutiver und legislativer Fußabdruck).

Timo Lange, Sprecher von LobbyControl: „Wir sehen an vielen Stellen entscheidende Verbesserungen, durch die das Lobbyregister deutlich aussagekräftiger wird und auch Lücken geschlossen werden. Insbesondere erfreulich ist, dass Interessenvertretungen nun klar benennen müssen, welche Gesetze sie beeinflussen wollen, dass Lobbyagenturen Ziel und Umfang ihrer Aufträge transparent machen müssen und dass finanzielle Angaben nicht mehr verweigert werden können. Werden die Änderungen so umgesetzt, würde das deutsche Lobbyregister auch im internationalen Vergleich deutlich aufholen und sich sehen lassen können.“

Zu viele Ausnahmen bleiben

Doch an einigen Stellen bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen von LobbyControl zurück. Lange: „Bedauerlich ist, dass die Ampel sich nicht auf die Streichung der pauschalen Ausnahme von der Registrierungspflicht für so zentrale Akteure der Interessenvertretung wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen einigen konnte. Im Koalitionsvertrag hatte man noch eine Reduzierung der Ausnahmen angekündigt. Die vollständige Ausnahme ist aus unserer Sicht weder verfassungsrechtlich geboten noch politisch sinnvoll.“

Kontrovers diskutiert wurde seit Inkrafttreten des aktuell geltenden Gesetzes die Frage, welche Angaben Interessenvertretungen zu ihrer Finanzierung machen müssen. Hauptsächlich von Spenden finanzierte Organisationen fürchteten einen Spendeneinbruch, wenn die Transparenz über Spenden zu groß ist. Die Ampel berücksichtigte diese Befürchtungen offenbar: Mit dem neuen Gesetz sollen Spenden erst dann offengelegt werden, wenn sie 10 Prozent der Gesamteinnahmen einer Organisation übersteigen.

Umstrittene Finanzangaben

Lange dazu: „Es ist richtig, dass die Ampel die bisher geltende Regelung zur Spendentransparenz nachbessert, sie ist unverhältnismäßig und zu pauschal. Die Ampel ist hier aber über das Ziel hinausgeschossen, eine angemessene Regelung zu finden. Mit der nun vorgeschlagenen Regelung werden auch sehr große Zuwendungen im Dunkeln bleiben. Das finden wir nicht richtig, insbesondere wenn das Geld von Unternehmen oder Verbänden stammt. Positiv ist allerdings, dass künftig auch weitere Finanzierungsquellen transparent gemacht werden müssen und die Angaben dazu und zu den Lobbyaufwendungen nicht mehr verweigert werden können.“

Das Fazit LobbyControl-Fazit zum Gesetzentwurf fällt unterm Strich positiv aus: „Insgesamt wurde die Reform des Lobbyregisters mit diesem Gesetzentwurf auf einen guten Weg gebracht. Der Bundestag hat nun noch die Chance, die bestehenden Schwachpunkte etwa bei den Ausnahmen anzugehen, sollte den Entwurf aber zugleich nicht weiter verwässern. Wichtig bleibt auch die Ergänzung um die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung zu einer Lobby-Fußspur für Gesetze“, so Lange.

Hintergrund

  • Eine detaillierte Bewertung der wichtigsten Neuerungen im Lobbyregister-Gesetz finden Sie hier.
  • Die Beratung zum Lobbyregister-Gesetz ist für Freitag, 14.40 Uhr angesetzt.
  • Im Ampel-Koalitionsvertrag steht zum Thema Lobbyregister und Fußspur konkret:
    „Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“ (S.9)

The post Lobbyregister-Reform ist erfreulich, aber Lobby-Fußspur fehlt appeared first on LobbyControl.

Ähnliche Nachrichten