Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Lollitests für Kinder enthalten Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) – Gefahrstoffkennzeichnung ABS: H302: gesundheitsschädlich bei Verschlucken, H315: verursacht Hautreizungen, H319: verursacht schwere Augenreizungen, H335: kann die Atemwege reizen

Pflicht zur Vergiftung

„Schulkinder müssen sich nun mit gefährlichen Abstrichen selbst testen, denn der Anspruch auf Distanzunterricht ist entfallen, während die Schulpflicht weiter besteht. (…)

Besucht man die Internetseite des Chinesischen Herstellers JINAN BABIO BIO-TECHNOLOGY CO.LTD., so ist zu lesen, dass der Abstrichtupfer ausschließlich zur nasopharyngealen (Nasopharynx = Nasenrachen) und oropharyngealen (Oropharynx = Mundrachen) Anwendung gedacht sind und zur Probenentnahme Schutzhandschuhe zu tragen sind.

Zum Herumlutschen werden die Tupfer folglich weder hergestellt, noch zugelassen.

Das Material des Stäbchens der Abstrichtupfer ist ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol), der eigentliche Tupfer besteht aus medizinischem Nylon. Ich zitiere aus dem Sicherheitsdatenblatt zu ABS:

Gefahrstoffkennzeichnung ABS:

  • H302: gesundheitsschädlich bei Verschlucken
  • H315: verursacht Hautreizungen
  • H319: verursacht schwere Augenreizungen
  • H335: kann die Atemwege reizen

Dieses Produkt darf nicht im Mund mit Schleimhautkontakt über längere Zeit angewendet werden.

Ich frage mich, warum unsere Grundschulkinder regelmäßig auf ausweislich „beim Verschlucken gesundheitsschädlichem“ Material herumlutschen sollen? Kann man unsere Kinder noch offensichtlicher einer Gesundheitsgefährdung aussetzen?

Die Firma MedPath GmbH aus München, die für die Zulassung der Abstrichtupfer auf dem deutschen Markt und die CE-Kennzeichnung verantwortlich ist, ist telefonisch nicht zu erreichen, die angegebene Internetseite nicht existent und die auffindbare Seite sehr übersichtlich gehalten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist hier die Regierung von Oberbayern.“

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