Horst D. Deckert

Lollitests für Kinder enthalten Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) – Gefahrstoffkennzeichnung ABS: H302: gesundheitsschädlich bei Verschlucken, H315: verursacht Hautreizungen, H319: verursacht schwere Augenreizungen, H335: kann die Atemwege reizen

Pflicht zur Vergiftung

„Schulkinder müssen sich nun mit gefährlichen Abstrichen selbst testen, denn der Anspruch auf Distanzunterricht ist entfallen, während die Schulpflicht weiter besteht. (…)

Besucht man die Internetseite des Chinesischen Herstellers JINAN BABIO BIO-TECHNOLOGY CO.LTD., so ist zu lesen, dass der Abstrichtupfer ausschließlich zur nasopharyngealen (Nasopharynx = Nasenrachen) und oropharyngealen (Oropharynx = Mundrachen) Anwendung gedacht sind und zur Probenentnahme Schutzhandschuhe zu tragen sind.

Zum Herumlutschen werden die Tupfer folglich weder hergestellt, noch zugelassen.

Das Material des Stäbchens der Abstrichtupfer ist ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol), der eigentliche Tupfer besteht aus medizinischem Nylon. Ich zitiere aus dem Sicherheitsdatenblatt zu ABS:

Gefahrstoffkennzeichnung ABS:

  • H302: gesundheitsschädlich bei Verschlucken
  • H315: verursacht Hautreizungen
  • H319: verursacht schwere Augenreizungen
  • H335: kann die Atemwege reizen

Dieses Produkt darf nicht im Mund mit Schleimhautkontakt über längere Zeit angewendet werden.

Ich frage mich, warum unsere Grundschulkinder regelmäßig auf ausweislich „beim Verschlucken gesundheitsschädlichem“ Material herumlutschen sollen? Kann man unsere Kinder noch offensichtlicher einer Gesundheitsgefährdung aussetzen?

Die Firma MedPath GmbH aus München, die für die Zulassung der Abstrichtupfer auf dem deutschen Markt und die CE-Kennzeichnung verantwortlich ist, ist telefonisch nicht zu erreichen, die angegebene Internetseite nicht existent und die auffindbare Seite sehr übersichtlich gehalten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist hier die Regierung von Oberbayern.“

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