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„Märchenerzählerin“ – Niedersachse muss 30 Tage in Haft
Der nächste Fall, der an der Verhältnismäßigkeit zweifeln lässt: Nach einer scharfen Mail an eine SPD-Politikerin landet ein Mann aus Niedersachsen wegen Beleidigung im Gefängnis – und verliert anschließend auch noch seinen Job.
von Manfred Ulex
Ein Mann aus Niedersachsen wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Manuela Schwesig (SPD) unter anderem als „Märchenerzählerin“ bezeichnet und ihr vorgeworfen hatte, den Menschen „dummes Zeug“ zu verkaufen. Als er die Strafe nicht bezahlte, kam es zu einer Ersatzhaftstrafe von 30 Tagen.
Der Vorfall ereignete sich laut Apollo im April 2022, also unmittelbar nach Beginn der russischen Spezialoperation in der Ukraine. Der Mann hatte eine aufgebrachte E-Mail an die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern geschickt. Dort kritisierte er Schwesigs russlandfreundliche Politik, insbesondere ihre Unterstützung für die Nord-Stream-2-Pipeline.
In der E-Mail, die dem Portal vorliegt, nannte er die Politikerin eine „Märchenerzählerin“ und warf ihr vor, den Menschen falsche Informationen zu verkaufen. Zudem fragte er, ob Schwesig die „Mordaktionen“ aus Moskau unterstützen wolle und schlug vor, daß sie auf „’nem Bau“ arbeiten solle, da dort noch Frauen gebraucht würden.
Einspruch erfolgte nicht ordnungsgemäß
Fast ein Jahr nach der E-Mail stellte Schwesig Strafantrag wegen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erließ daraufhin einen Strafbefehl gegen den Ingenieur. Vorwurf: Er habe Schwesig in ihrer Ehre verletzt. Dafür sollte er eine Geldstrafe von 3.000 Euro zahlen.
Als der Mann sich weigerte, seinen Einspruch jedoch nicht ordnungsgemäß einreichte, wurde eine Ersatzhaftstrafe verhängt. Am 16. August 2023 wurde er dann tatsächlich von der Polizei während der Mittagspause verhaftet und für 30 Tage in der JVA Dortmund eingesperrt. Nach seiner Haft verlor er auch noch seine Arbeitsstelle.
Nicht der einzige Fall dieser Art. Am Nikolaustag klingelte die Polizei an der Türe eines 14-Jährigen – Hausdurchsuchung. Der Grund: Der Schüler hatte auf TikTok einen verbotenen Hashtag genutzt.
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