Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Markenstreit: EU-Amt verbietet der AfD alleinige Rechte an Parteilogo und Namenskürzel

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Die AfD hat in einem Markenstreit eine vorläufige Niederlage hinnehmen müssen. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im ostspanischen Alicante entschied, dass die AfD die alleinigen Rechte am Parteilogo sowie am Namenskürzel verliert. Die AfD kündigte Rechtsmittel an. „Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden“, hieß es aus der Bundesgeschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Der Verlust der Markenrechte würde es der AfD erschweren, anderen die Nutzung des Logos oder des Kürzels für kommerzielle Zwecke zu untersagen, etwa auf T-Shirts oder Merchandise-Artikeln mit politischen Botschaften. Hintergrund: Im September 2023 hatte eine Berliner Anwaltskanzlei einen Antrag auf Verfall der Markenrechte gestellt und damit ein sogenanntes Löschungsverfahren in Gang gesetzt. Begründung: Die Marke sei über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft genutzt worden.

Die EU-Behörde EUIPO gab dem Antrag nach mehr als zwei Jahren Markenstreit statt. Die von der AfD vorgelegten Unterlagen würden demnach nur eine partei-interne Nutzung belegen, nicht aber eine kommerzielle Tätigkeit als Marke, erklärte die Behörde in ihrem Urteil.

Die AfD bestätigte zudem, dass gegen sieben ihrer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München Löschungsverfahren laufen, die voraussichtlich erst im nächsten Jahr entschieden werden. „Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren werden der Name, die Kurzbezeichnung ‚AfD‘ und auch das Logo der AfD durch zahlreiche weitere Marken sowie das Namensrecht umfassend geschützt“, betonte die Bundespartei.

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