Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Medienkampagne implodiert: Zoll entlastete Petr Bystron (AfD) frühzeitig

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Die von 12 Hausdurchsuchungen begleitete monatelange Kampagne gegen den AfD-Außenpolitiker Petr Bystron fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen: Wie jetzt herauskommt, hielten selbst die Beamten des Deutschen Zolls eine Geldtransaktion, die in dem Verfahren gegen Bystron als Beweis für angebliche „Geldwäsche“ herbeikonstruiert wurde, für normal und unauffällig. 

Der Verdacht erhärtet sich, dass ein völlig unspektakulärer Vorgang aus dem Jahr 2023 erst im Zuge der polit-medialen Kampagne gegen den frisch gewählten AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron rückwirkend zum Beweis für angebliche Geldwäsche ausgegraben und hochstilisiert wurde. Die „Financial Intelligence Unit“ des Zolls sah, wie jetzt bekannt wurde, in der nachträglich inkriminierten Transaktion seinerzeit keinen Grund zur Beanstandung.

ZDF: „Eigentlich ein alltäglicher Vorgang“

Hintergrund: Im März 2023 hatte Bystron bei seiner Bankfiliale kleinere Scheine in größere Banknoten gewechselt. Es handelte sich um insgesamt 30.000 Euro – ein Betrag, den ein mittleres Schuhgeschäft innerhalb von zwei Wochen umsetzt. „Eigentlich ein alltäglicher Vorgang“, wie selbst das ZDF einräumte. 

Nur weil Bystrons Bankfiliale über keinen Kassenschalter mehr verfügte, führte eine Bankangestellte den Wechsel über den Bankautomaten aus. Da jede Einzahlung über 10.000 Euro automatisch als „auffällige Geldbewegung“ an die sogenannte „Financial Intelligence Unit“ (FIU) beim Zoll weitergegeben wird, wurde diese Transaktion vom Zoll geprüft – ohne jegliche Beanstandung.

Ein Jahr lang geschah dann gar nichts. Nachdem das Hamburger Gerüchtemagazin „Spiegel“ im April 2024 die Verdachtsberichterstattung gegen Bystron losgetreten hatte, wurde plötzlich auch der Geldwechselvorgang medienwirksam hochgeblasen. Erst jetzt „leitete die Geldwäsche-Einheit des Zolls den Hinweis auf die verdächtigen Zahlungen des AfD-Politikers (…) an die Generalstaatsanwaltschaft in München weiter“, echauffierte sich das ZDF, das ebenso wie der „Spiegel“ sichtlich bemüht war, ein seinerzeitiges „Behördenversagen“ des Zolls zu skandalisieren, der angebliche Erkenntnisse nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben habe. 

Fakt ist: Bis heute gibt es für die Anschuldigungen gegen Bystron trotz der inzwischen 12 (!) keinen Beleg!

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