Horst D. Deckert

Medwedew: Ukraine soll aufgeteilt werden – Drei Szenarien

Der russische Ex-Präsident Dimitri Medwedew, und jetziger stellvertretender Vorsitzender des russischen Sicherheitsrates, veröffentlichte auf Telegram  seine Vorschläge über die Zukunft der Ukraine. Das Land werden den Krieg militärisch verlieren und dann zerfallen – entweder sehr schnell oder als langsamer Prozess

 

Medwedew schlägt drei Szenarien vor:

1. Der westliche Teil der Ukraine wird von EU-Mitgliedstaaten kontrolliert. Ein Großteil des Landes wird zunächst zum Niemandsland zwischen Russland und der EU. Daraus könnte dann wahrscheinlich ein ukrainischer Nachfolgestaat entstehen. Dieser wolle zwar weiterhin das gesamte Territorium zurückerobern, de facto könnte er aber nur der EU und der NATO beitreten. Wodurch dann aber in Folge wieder ein Krieg ausbrechen könnte, der zu in einem Weltkrieg führen könnte.

2. Die Ukraine verschwindet völlig. Deren Regierung flieht ins europäische Exil. Der Konflikt würde dann zwar enden, aber „ukrainische Nazis“ würden weiterhin ukrainisches Territorium unterwandern, das von EU-Mitgliedstaaten kontrolliert wird. Ein Dritter Weltkrieg wäre dann allerdings unrealistisch.

3.) Die EU-Mitgliedstaaten erhalten den westlichen Teil der Ukraine, aber die neue ukrainische Regierung tritt der Russischen Föderation bei. Damit wäre der Konflikt zu Ende.

Medwedew zufolge gäbe es keine andere Option: Und jeder weiß das, aber im Westen will man es nicht zugeben. „Vorübergehend“ würde er sich mit der zweiten Lösung zufrieden geben, auf lange Sicht wäre aber nur die dritte Version für Russland akzeptabel.

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Hier noch ein UM-Beitrag zu:

Ukraine-Krieg und Völkerrecht (Völkerrechts-Expertin Dr. Eva Maria Barki)“ (UM)

I.) Kurzusammenfassung

  1. Der russische Präsident Wladimir Putin soll wegen Völkerrechtsverbrechen vor dem Strafgerichtshof in den Haag angeklagt werden. Das fordern u.a. sogar die USA, welche aber für sich selbst den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen.
  1. Diese Anschuldigungen entbehren nicht nur jeder rechtlichen Grundlage, sondern sie sind Teil der sogenannten US-„National Security Strategy 2002“ (1991) zur Ausschaltung Russlands im Sinne eines Unil-lateralismus. Dabei kommt der Ukraine als „Dreh- und Angelpunkt“ eine Schlüsselrolle zu.
  2. Völkerrechtsverletzungen sind den ukrainischen Machthabern vorzuwerfen, u.a.: · Verletzung von Rechten nationaler Minderheiten · Verletzung der Abkommen von Minsk · Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker
  3. Die Ukraine ist kein homogener, historisch gewachsener Nationalstaat, sondern ein Vielvölkerstaat. Mehr als die Hälfte des Staates spricht als Umgangssprache nicht Ukrainisch.
  4. Für die Ukraine als Vielvölkerstaat wäre eine föderale Staatsform erforderlich. Bereits US- Präsident George W. Bush warnte 1991 vor einem „selbstmörderischen Kampf der Nationalitäten“.
  5. Ursache des Ukraine-Krieges war er blutige Maidan-Putsch-2014, unter Einsetzung einer vom Westen unterstützten Regierung. Die Reaktion darauf – aus Furcht vor einer ähnlicher Aggression ‑waren (sowohl im Donbass und auf der Krim) Volksabstimmungen (mit bis zu 90% russischer Zustimmung). Die militärische Reaktion der Ukraine darauf waren schwerste Artillerie‑, Raketen- und Bombenangriffe, sowie Zerstörung ziviler Einrichtungen und Infrastruktur.
  6. Das Abkommen von Minsk I (September 2014) wurde von der ukrainischen Regierung gebrochen: Es beinhaltet: einen Waffenstilstand, eine De-facto- Anerkennung der russischen Gebiete im Donbass.
  7. Auch das Abkommen von Minsk II (12.2.2015) wurde nicht eingehalten, u.a.: Lokalwahlen in den dezentralisierten russischen Gebieten (Donezk und Lugansk)
  8. Das Abkommen von Minsk ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, welcher durch die UN-Resolution Nr.2202 des UN-Sicherheitsrates völkerrechtlich verbindlich ist. Der Vertragsbruch durch die Ukraine unter Anwendung militärischer Gewalt ist als Kriegsverbrechen zu werten.
  9. Vertragsverletzungen betreffen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist ein universelles Naturrecht und wurde erstmals von Präsident Woodrow Wilson aufgestellt. In realiter wurde aber nach dem 1. und 2. Weltkrieg den Völkern Mitteleuropas dieses Recht verwehrt.

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