Horst D. Deckert

Mehr als eine Million Arbeitslose durch Corona-Krise

Trotz Kurzarbeit und staatlichen Hilfen für Unternehmen haben in Deutschland im vergangenen Jahr mehr als eine Million Menschen ihre Arbeit verloren. Vor allem Geringverdiener wurden besonders stark betroffen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei „die Linke“ hat es in sich und zeigt, dass das vielgepriesene Corona-Management nicht so gut funktioniert hat, wie immer behauptet wurde. Denn durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden umstrittenen Maßnahmen haben mehr als eine Million Menschen ihre Arbeit verloren. Insgesamt 477.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte büßten ihre Arbeit ein. Bei denen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen waren es sogar 526.000.

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Gastgewerbe aber auch Industrie betroffen

Besonders betroffen waren Arbeitskräfte aus dem Gastronomie- und Hotelgewerbe. Hier wurden 398.000 Personen, die sowohl regulär als auch geringfügig angestellt waren, arbeitslos. Aber auch im verarbeitenden Gewerbe, vornehmlich in der Metall- und Elektroindustrie verloren 128.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftige ihren Job. In der Kunst- und Unterhaltungsbranche gingen auch 78.000 Minijobs verlustig. Somit waren laut Bundesagentur für Arbeit im März diesen Jahres rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos – rund 492.000 mehr als im März 2020. Dazu befanden sich noch circa 197.000 in Kurzarbeit. 2020 waren zeitweise bis zu sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit, was rund 20 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entspricht.

Aus Statistik herausgerechnet

Allerdings werden nicht alle Personen in der Arbeitslosenstatistik erfasst. Solche, die sich in Unterbeschäftigung befinden, also „die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung oder kurzfristig erkrankt sind“, werden gesondert ausgewiesen. Im März 2021 lag die Unterbeschäftigung bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr. Ebenso fallen Personen, die sich in Grundsicherung befinden teilweise aus der Arbeitslosenstatistik – ebenso wie ältere Personen, für die es Sonderregelungen nach dem Sozialgesetzbuch II gibt. Wer etwa über 58 Jahre alt ist und dem „mindestens für die Dauer von zwölf Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist“, gilt nicht mehr als arbeitslos. Dies dürfte auch rund 170.000 Menschen betreffen.

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