Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Meinungs(un)freiheit: Rentner wg. Beleidigung verurteilt – Er hatte Politiker als „Lügner“ bezeichnet!

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Wird in Deutschland noch Recht gesprochen oder schon Recht gebeugt? Weil ein 69 Jahre alter Mann aus Baden-Württemberg die Kompetenz deutscher Politiker auf Facebook angezweifelt hatte, wurde er wegen Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. 

Die Strafe verhängte das Amtsgericht Biberach (Oberschwaben). Der Angeklagte hatte im März 2023 auf seinem öffentlich zugänglichen Profil einen provokant-zugespitzten Beitrag geteilt, aus dem ihm nun ein Strick gedreht wurde.

Der geteilte Beitrag enthielt eine Abbildung, die dem Plakat des Mafiafilms „Der Pate“ nachempfunden war. Nur hieß es statt „Der Pate“ auf dem Poster „Die Lügner“. Im Begleittext wurden Politiker (u.a. Olaf Scholz, Nancy Faeser, Karl Lauterbach und Frank-Walter Steinmeier) mit Begriffen wie „respektlos“, „unfähig“, „ehrlos“ und „habgierig“ beschrieben. 

Der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts bewertete diese Charaktersierungen als Überschreitung der freien Meinungsäußerung und als strafbare Beleidigung. Auf den Angeklagten aufmerksam geworden war das Bundeskriminalamt war durch die hauseigene „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI BKA).

Das Gericht blieb bei der Verurteilung unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von 1.200 Euro gefordert hatte. Ausschlaggebend für das geringere Strafmaß seien die finanzielle Lage des Angeklagten gewesen sowie die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist.

Die Internet-Meldestelle beim BKA steht bereits länger in der Kritik. Kritisiert wird, dass sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durch staatliche und private Meldestellen eine Art zweiten Verfassungsschutz aufgebaut habe, um gegen „Hass und Hetze“ im Internet vorzugehen. Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Medien-Anfrage die Zusammenarbeit u.a. mit der privaten Meldestelle „REspect!“ und weiteren Portalen mit dem BKA. 

Seit dem 01.02.2022 sind soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem Bundeskriminalamt zu übermitteln. Zur Entgegennahme solcher Meldungen/Denunziationen hat das BKA eigens besagte Meldestelle eingerichtet.

Das jüngste Urteil aus Biberach bestätigt die Sorge des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz (CDU), der im Interview mit dem Deutschland-Kurier vor einer „Überstrapazierung des Strafrechts“ gewarnt hatte, um durch die Hintertür des Paragrafen 188 die sogenannte „Delegitimierung der Staates“ ahnden zu können – einen künstlich geschaffenen Begriff des Verfassungsschutzes, den das Strafrecht als Tatbestand gar nicht kennt!

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