Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Melnyk-Satire: EU-Parlament hebt Immunität von Petr Bystron (AfD) auf

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Nach bislang unbewiesenen Bestechungsvorwürfen kann gegen den AfD-Europapolitiker Petr Bystron jetzt wegen eines völlig absurden Vorwurfs ermittelt werden: Es geht um das angebliche Zeigen des verbotenen Hitlergrußes im Rahmen einer satirischen Foto-Collage. Bystrons Immunität als EU-Abgeordneter wurde dafür eigens aufgehoben.

Das EU-Parlament hat den Weg für weitere Ermittlungen gegen Petr Bystron freigemacht. In dieser Woche stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg dafür, die Immunität des AfD-Außenexperten aufzuheben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen eines Beitrags des Politikers in einem sozialen Netzwerk.

Die politisch weisungsgebundene (!) Staatsanwaltschaft wirft Bystron vor, in einem Post auf der Plattform X „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verbreitet zu haben. Gemeint ist die angebliche Darstellung eines Hitlergrußes durch deutsche Politiker, die Bystron im Jahr 2022 auf einer Foto-Collage zum Abschied des früheren ukrainischen Botschafters Andrei Melnyk aus Deutschland gepostet hatte.

Einige der dargestellten Politiker, unter ihnen Karl Lauterbach (SPD) und Angela Merkel (CDU), haben auf den Bildern ihren rechten Arm hochgestreckt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft entsteht für den Betrachter der Eindruck, die Politiker würden den verbotenen Hitlergruß zeigen. Bystron wird beschuldigt, diesen Eindruck zumindest stillschweigend in Kauf genommen zu haben.

AfD-Außenexperte beruft sich auf Kunstfreiheit

Eigentlich sollte Bystron schon im vergangenen Jahr in dieser Sache vor dem Amtsgericht München erscheinen. Wegen der Ermittlungen hatte der Deutsche Bundestag, dem Bystron damals noch als außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion angehörte, seine Immunität bereits 2023 aufgehoben.

Das Verfahren musste dann ausgesetzt werden, weil der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete zwischenzeitlich in das EU-Parlament gewählt worden war. Das Europa-Mandat garantierte Bystron erneut Schutz vor Strafverfolgung. Mit der Aufhebung seiner Immunität durch das EU-Parlament kann das Strafverfahren gegen Bystron nun wieder aufgenommen werden.

Bystron kritisiert das Verfahren als politisch motiviert. Sein Anwalt spricht von einem „juristischen Unfug“. Der AfD-Europaabgeordnete beruft sich auf die Kunstfreiheit und verweist auf den Aktionskünstler Jonathan Meese. Dieser hatte bei einer Performance den Hitlergruß gezeigt und wurde im Jahr 2013 freigesprochen.

In einem Interview mit dem Deutschland Kurier erzählt Bystron, wie es zur Entstehung der umstrittenen Collage kam, aus der ihm jetzt ein juristischer Strick gedreht werden soll.

Melnyk geht – schade, dass er seine Freunde nicht mitnimmt

Die auf der Collage gezeigten Gesten seien auf ein von ihm gewonnenes juristisches Verfahren zurückzuführen, sagt der AfD-Europapolitiker. Ein Journalist, der ihn, Bystron, habe verunglimpfen wollen, soll aus seiner, Bystrons, Geste auf einer Demo einen vermeintlichen Hitlergruß konstruiert und ihn damit verunglimpft haben. Bystron wehrte sich gegen den absurden Vorwurf erfolgreich mit einem Foto von Angela Merkel (CDU), das diese mit nach vorne ausgestrecktem rechten Arm zeigt.

Wenig später habe er dann aus diesem Foto von Merkel und ähnlichen Motiven von Karl Lauterbach (SPD), Ex-Bundespräsident Christian Wulff sowie anderen Politikern eine eigene Collage konstruiert, erzählt Bystron.

Auf der rechten Fotohälfte ist der ehemalige ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrei Melnyk, mit einem Reise-Trolley abgebildet. Die deutschen Politiker sollen sich in dieser satirischen Collage mit ausgestrecktem rechten Arm von dem geschassten Diplomaten quasi verabschiedet haben – dies mit den Worten: „Bye bye, Melnyk“.

Ganz offensichtlich kann die Collage nur als Satire gemeint gewesen sein. Denn Melnyk musste Deutschland wohl nicht zuletzt deshalb verlassen, weil die Kritik an dem umstrittenen Diplomaten immer lauter wurde. Hintergrund: Melnyk wurde vorgeworfen, den ukrainischen Nazi-Kollaborateur und Kriegsverbrecher Stepan Bandera verherrlicht zu haben.

Melnyk selbst verfolgte das Verfahren gegen Bystron auf X mit sichtlicher Genugtuung. „Bye bye, Bystron“ postete er vor der Abstimmung im EU-Parlament.

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