Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Menschenrechtsorganisationen erstatten wegen Verbrechen an Flüchtlingen in Libyen Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof und bezichtigen EU der Kollaboration.

Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Strafanzeige wegen schwerster Verbrechen an Flüchtlingen in Libyen erstattet und bezichtigen die EU der Kollaboration. Die Vorwürfe lauten auf zahllose Verbrechen von Freiheitsberaubung über Folter, Vergewaltigung und Versklavung bis zum Mord; mutmaßliche Täter sind Wächter in libyschen Flüchtlingslagern und bekannte Milizenführer. Mit Blick auf die Flüchtlingsabwehr der EU heißt es, „europäische Akteure“ hätten, indem sie die Flucht aus Libyen zu verhindern suchten, „Verbrechen gegen die Menschheit“ in zahlreichen Fällen erst ermöglicht. Die Menschenrechtsorganisationen belegen dies mit dem systematischen Bemühen der EU und vor allem ihrer südlichen Mitgliedstaaten, Libyen die Kompetenzen für die Seenotrettung zu übertragen sowie Libyens Küstenwache zum Aufgreifen von Flüchtlingsbooten zu befähigen. Bereits im Juni 2019 hatten Menschenrechtsanwälte deswegen Strafanzeige beim ICC gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten erstattet. Auch in UN-Gremien steigt der Druck auf die EU.

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