Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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MFG klärt auf: Wie Sie sich gegen die ORF-Zwangsgebühr wehren können

Der Stichtag rückt näher: Am 1. Januar tritt das ORF-Beitragsgesetz in Kraft. Danach wird die ORF-Haushaltsabgabe eingehoben. Die MFG gibt in einer aktuellen Pressemitteilung eine Anleitung, wie man sich dagegen wehren kann, und erörtert den voraussichtlichen Ablauf.

Nachfolgend lesen Sie die Presseaussendung der MFG:

Wie Sie sich gegen die ORF-Zwangsgebühr wehren können!

Das ORF-Beitragsgesetz tritt am 1.1.2024 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt wird die ORF-Haushaltsabgabe, welche die derzeitige GIS-Gebühr ersetzt, eingehoben.

Bereits jetzt kontaktiert die GIS Personen, die nicht zur GIS angemeldet sind, mit der Aufforderung, ihre Daten für die „Anmeldung“ zur Haushaltsabgabe bekanntzugeben. Sollten Sie ein solches ORF-Informationsschreiben erhalten haben, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen zu melden und Ihre Daten bekanntzugeben haben, müssen Sie darauf nicht reagieren. Sollten Sie darauf reagieren wollen, wurde von den Anwälten für Aufklärung eine Vorgehensweise inklusive Musterschreiben für ein Auskunftsbegehren nach der DSGVO sowie eine Datenschutzbeschwerde ausgearbeitete. Alle Informationen und Muster hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.afa-zone.at/allgemein/erste-schritte-gegen-den-orf-beitrag-das-koennen-sie-tun-muster-und-ausblick/.

Ab 2024 besteht in Folge die Verpflichtung, die Haushaltsabgabe zu entrichten. MFG gibt der Bevölkerung eine Anleitung inklusive Musterschreiben an die Hand, um sich gegen diese Zwangsabgabe zur Wehr zu setzen.

Die von uns der Bevölkerung zur Verfügung gestellten Muster zur Wahrung der Rechte des Bürgers gegen die schonungslose Festsetzung und Einhebung der ORF Zwangsabgabe nach dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 stellen dabei unverbindliche und kostenlose Textvorschläge für die rechtsschutzsuchende Bevölkerung dar, für welche MFG keine Haftung übernimmt. Wir behalten uns vor – je nach Bedarf – Änderungen und Ergänzungen der Muster vorzunehmen. Wir können aus heutiger Sicht konkret nicht vorhersehen, wie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis erfolgen wird.

Die Festsetzung des ORF-Beitrags wird mittels Zahlungsaufforderung durch die ORF-Beitrags Service GmbH erfolgen. Zu beachten ist, dass für den Einzug der Rundfunkgebühren (GIS) erteilte SEPA-Lastschriftmandate auch als für den Einzug des neuen ORF-Beitrags ab 2024 erteilt gelten! In einem solchen Fall werden Sie folglich keine Zahlungsaufforderung erhalten. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Zahlungsaufforderung kann vom Beitragsschuldner die Erlassung eines Bescheides verlangt werden (siehe Musterschreiben Verlangen auf Bescheiderlassung ab 1.1.2024 – zum Newsletter anmelden). Gegen den danach erlassenen Bescheid kann binnen 4 Wochen ab Bescheidzustellung – wobei eine Hinterlegung als Zustellung gilt – Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden (siehe Musterbeschwerde ab 1.1.2024 – zum Newsletter anmelden). Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, d.h. der festgesetzte ORF-Beitrag ist bis zur Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht nicht zu entrichten. Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht sind gebührenpflichtig, die Gebühr entsteht im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde. Die Gebühr beträgt EUR 30,00 und ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf das entsprechende Konto des Finanzamtes Österreich zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen Zahlungsbeleg oder einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung nachzuweisen. Dieser Beleg ist der Beschwerde anzuschließen (www.bvwg.gv.at).

Gegen eine die Beschwerde zurück- oder abweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes steht dem Beschwerdeführer das Recht auf Einbringung einer Verfassungsgerichtshof- und/oder Verwaltungsgerichtshofbeschwerde zu, für welche absolute Anwaltspflicht besteht. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann Verfahrenshilfe, insbesondere Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Verfassung einer Beschwerde, beantragt werden.

Nachfolgend nochmal ein Überblick über den aus jetziger Sicht voraussichtlichen Ablauf:

Bitte unbedingt zum Newsletter anmelden, damit wir Sie über die neuesten Erkenntnisse informieren können:

  1. Sie werden eine Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags Service GmbH erhalten.
  2. Danach haben Sie 14 Tage Zeit, um einen offiziellen Bescheid anzufordern.
  3. Das Musterschreiben wird Ihnen ab 1.1.2024 via Newsletter zum Download zugesandt.
  4. Falls Ihnen danach ein Bescheid ausgestellt wird, können Sie innerhalb von 4 Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das Muster wird Ihnen ab 1.1.2024 via Newsletter zum Download zur Verfügung gestellt.
  5. Durch die Beschwerde müssen Sie den ORF-Beitrag erstmal nicht bezahlen.
  6. Eine Beschwerde kostet aus jetziger Sicht EUR 30.
  7. Falls das Bundesverwaltungsgericht Ihre Beschwerde ablehnt, können Sie weiter beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof klagen.
  8. Dabei müssen Sie von einem Anwalt vertreten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Verfahrenshilfe beantragen.

Dr. Michael Brunner erklärt im Detail das Vorgehen:

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