Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Mit falschen Fakten zur Impfung gelockt? Strafanzeige gegen OÖ-Ärztepräsident und Landesregierung

Wurden Oberösterreicher auf Basis von irreführenden sowie falschen Fakten und Zahlen zu einer teils gefährlichen Impfung überredet? Der Verein „Wir EMUs“ fordert Aufklärung – und hat Strafanzeige gegen die oberösterreichische Landesregierung sowie den Präsidenten der oberösterreichischen Ärztekammer, Peter Niedermoser, gestellt.

Der Unternehmerverband mit seinen rund 900 Mitgliedern kritisiert den sogenannten „Faktencheck zur Covid-19 Impfung“, den die Landesregierung gemeinsam mit der Ärztekammer OÖ herausgegeben hat. Dieses Dokument sei nicht nur als Informationsmittel zur Covid-Impfung verwendet worden, sondern auch zur Rechtfertigung der Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte.

Verharmlosung potenzieller schwerer Impfschäden

Im Dokument konzentriere man sich darauf, der Bevölkerung die Vorteile der Impfung nahezubringen – verharmlose aber schwere Impfschäden. So werde behauptet, dass eine Gesichtslähmung infolge der Impfung sich „vollständig zurückbilde“ – was aber nachweislich falsch sei. Zudem werde im Faktencheck behauptet, dass die Impfung schwere Verläufe verhindere und das Ansteckungsrisiko senke.

Außerdem liege das Risiko einer Herzmuskelentzündung nicht bei 1:100.000 sondern um eine Zehnerpotenz höher (1:10.000, Paul Ehrlich Institut). Es reiche auch nicht, wie im “Faktencheck” behauptet, sich bei einer Herzmuskelentzündung „zu schonen und sieben Tage keinen Leistungssport” zu betreiben: Vielmehr sei bei Symptomen dringend ein Arzt aufzusuchen, da diese Erkrankung bei 56 % nicht heile und bei 2 % tödlich ende.

Strafanzeige gestellt: Wurden Menschen mit falschen Tatsachen zum Impfen gelockt?

Wegen dieses Regierungs- und Ärztekammer-Dokuments brachte das oberösterreichische Unternehmerbündnis „Wir EMUs“ nun Strafanzeige bei der StA-Linz wegen Urkundenfälschung (Verharmlosung von Impfschäden sowie Falschbehauptung) und wegen möglicher Straftaten gegen Leib und Leben ein. “Angesichts dieser Tatsachenverfälschungen gehen wir davon aus, dass die Behörde und die Ärztekammer ahnungslose Menschen wider besseren Wissens zum Impfen locken wollte”, so Dr. Wolfgang Schmidauer, Rechtsanwalt von „Wir EMUs“. Damit sei aus seiner Sicht auch die subjektive Tatseite (erforderlich für eine Verurteilung) erfüllt.

Bernhard Costa, Sprecher von „Wir EMUs“, ergänzte: “Einerseits wurde das Risiko von schweren Komplikationen bagatellisiert, andererseits wurde faktenwidrig behauptet, dass die Impfung die Weitergabe der Viruslast eindämmt, was nachweislich nicht der Fall ist. Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft ist deswegen unumgänglich.”

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