Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Muss deutsche Bundesbank nun von Steuerzahlern gerettet werden?

Seit Jahrzehnten erzielte die Bundesbank bekanntlich einen satten Gewinn. Dieser floss dann regelmäßig in den Bundeshaushalt.

Dank der Zinssteigerungspolitik der EZB in den letzten Monaten hat sich die Lage nun geändert.

EZB Zinspolitik sorgt für Verluste der Bundesbank

Die EZB hat also nun dafür gesorgt, dass die Bundesbank Verluste macht.

Der Bundesrechnungshof (BRH) verlangt nun, vorsorglich das Eigenkapital zu erhöhen.

Es galt als die vermeintliche Rettung aus der Finanzmarktkrise 2008, das sogenannte Quantitative Easing, schlicht eine verstärkte Geldschöpfung durch die Zentralbanken, indem Staatsanleihen ausgegeben werden, die von Banken gekauft werden, die sie dann an die EZB oder in den USA an die Fed zurückverkaufen.

Zusätzlich wurden noch Unternehmensanleihen und selbst Aktien gekauft, um den Finanzmarkt am Laufen zu halten.

In den letzten Monaten wurden allerdings die Zinsen durch die EZB deutlich erhöht, was sich auf die auf Staatenebene gehaltenen Papiere auswirkt. Umso höher die Zinsen, desto weniger sind daher die gekauften Papiere wert.

Auf der anderen Seite müssen den Geschäftsbanken, die Geld bei der Bundesbank zwischenlagern, höhere Zinsen gezahlt werden. Das Ergebnis daraus, die Bundesbank macht Verluste.

Eurozone im Sturzflug Richtung Rezession

Der Bundesrechnungshof hat nun gewarnt, die Kapitaldecke der Bundesbank könne nicht ausreichen, weil die Verluste zu hoch werden.

Das letzte Mal, dass die Bundesbank Verluste machte, liegt bereits fünfzig Jahre zurück. Damals waren die Verluste schlicht vorgetragen und später mit Gewinnen verrechnet worden.

Ein Verfahren, das bei jedem Wirtschaftsunternehmen, sobald das Eigenkapital aufgebraucht ist, als Insolvenzverschleppung gelten würde. Für die Bundesbank jedoch haftet letztlich der Staatshaushalt, weshalb dieser Fall (noch) nicht eintreten kann.

Allerdings, und das ist der Einwand des Rechnungshofs, könnten die Kosten, diese Verluste aus dem Staatshaushalt zu decken, sollte es unvermeidlich sein, wesentlich höher sein als bei einer früh stattfindenden Erhöhung des Eigenkapitals.

Der BRH fordert deshalb das Finanzministerium auf, sofort einzugreifen.

Überhaupt sei die Kontrolle des Finanzministeriums über die Aufkäufe der EZB schlecht.

Laut  eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist sie jedoch erforderlich, um ständig die möglichen Folgen für den Bundeshaushalt im Blick zu behalten und nötigenfalls einzugreifen zu können.

So darf die EZB beispielsweise nicht mehr als ein Drittel der Staatsanleihen eines einzelnen Landes aufkaufen, und die Gesamtverteilung der Anleihekäufe muss sich an der Verteilung der Anteile am Eigenkapital der EZB orientieren.

Das Finanzministerium, so der Rechnungshof, dürfe die Bewertung dieser Anleihen „nicht der Bundesbank überlassen, die Bestandteil des Eurosystems ist“.

Solange das Ministerium nicht eigenständig bewertet, könne auch eine Kompetenzüberschreitung der EZB überhaupt nicht festgestellt werden. Den Rechnungsprüfern selbst wird der Zugang zu den Daten der EZB, mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Ministeriums, verweigert.

Augenblicklich hat die Bundesbank noch Reserven in Höhe von 19,5 Milliarden Euro, aber selbst nach der Berechnung der Bank dürfte dieser Puffer in diesem Jahr aufgebraucht sein.

Die Frage ist also nicht, ob Mittel nachgeschossen werden müssen, sondern wann der  deutsche Steuerzahler auch dafür noch auf zu kommen haben wird.


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