Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Mutig gegen Behördenwillkür: Gericht gibt Kölner Ärztin Zulassung zurück

Wer einer Ärztin die Approbation entzieht, fährt wahrlich schwere Geschütze auf, denn das läuft auf ein Berufsverbot hinaus. Die Kölner Bezirksregierung musste für einen solchen Eingriff in die Berufsfreiheit nun eine schwere Schlappe einstecken. Ein Gericht empfahl die dringende Rücknahme des Entzugs der Approbation – sonst hätte es die Bezirksregierung dazu verdonnert. Die Drohung des Gerichts wirkte. Die Ärztin darf wieder praktizieren.

Von Achim Baumann

„Bestrafe einen, erziehe Hunderte“, lautet ein weitverbreiteter Spruch des kommunistischen Massenmörders Mao Zedong. Mag der Spruch alt sein, so funktioniert das System der Ausgrenzung, der Unterdrückung, der Existenzvernichtung und der Gängelung unliebsamer Kritiker auch heute noch genauso. Und auch während der angeblichen Corona-Pandemie ist es die Art und Weise, wie maßnahmenfanatische Behörden mit Abweichlern umgehen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Kölner Ärztin Stefanie L., die Patienten mittels Attests von der Pflicht zum Maskentragen entband. Die Bezirksregierung entzog ihr daraufhin die Approbation, also die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich ausüben zu dürfen. Eine solche schwerwiegende Maßnahme kommt allerdings einem Berufsverbot gleich.

Test ergab angeblich Maskenbefreiung!

„Bei einem Test des ‚Kölner Stadt-Anzeigers‘ hatte die Allgemeinmedizinerin im Dezember 2020 ein Masken-Attest ohne medizinische Untersuchung ausgestellt und die Existenz von krankmachenden Viren geleugnet. Die Ärztin war damals als Rednerin in der Querdenken-Bewegung aktiv“, ordnet die vorauseilende Regionalzeitung mit gutmenschlicher Schlagseite die Ärztin gleich negativ ein: Der Stempel „Querdenker“, verbunden mit dem Vorwurf, die Ärztin würde inflationär Maskenbefreiungen „verteilen“, reichte offenbar aus, um ihre berufliche Existenz zu vernichten.

Der Vorwurf wirkt konstruiert

Knapp ein Dutzend Atteste soll die unter Verdacht stehende Ärztin Schülern ausgestellt haben. Ein Dutzend? In der Millionenstadt Köln? Von massenweisen und nicht gerechtfertigten Attesten dürfte das doch meilenweit entfernt sein, mag der unbedarfte Leser denken. Im Herbst vergangenen Jahres entzog die Bezirksregierung ihr dann trotzdem die Approbation, sogar die Staatsanwaltschaft ermittelte (und ermittelt noch). Die Ärztin blieb aber standhaft, reichte Klage gegen die Behördenwillkür ein.

Rückzug vom Approbations-Entzug

„Der Approbationsentzug wird aufgehoben“, meldete nun kleinlaut die Bezirksregierung Köln, die den Entzug ausgesprochen hatte. Ganz freiwillig kam die Einsicht nicht, ein von der Ärztin angerufenes Gericht hatte der Bezirksregierung überaus deutlich gemacht, dass es andernfalls zugunsten von Stephanie L. urteile.

Weitere Verfahren in Prüfung? Werden Listen geführt?

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger meldete, war es das erste approbationsrechtliche Verfahren der Kölner Bezirksregierung gegen „Ärzte, die im Zusammenhang mit Corona“ auffällig wurden. Offenbar zählt nicht die fachlich begründete medizinische Diagnose von langjährig ausgebildeten und tätigen Ärzten, sondern das, was die Behörden für „richtig“ oder „falsch“ erachten. So sei beispielsweise dem Kölner Ordnungsamt bekannt, dass bei der im Stadtteil Ehrenfeld praktizierenden Hausärztin im Wartezimmer Broschüren lägen, die die Corona-Politik der Regierung kritisierten, hieß es. Führen Behörden nun etwa Listen mit Ärzten, die „im Zusammengang mit Corona“ auffallen, etwa den Patienten den „falschen“ Lesestoff fürs Wartezimmer anbieten?

Gericht entscheidet mutig gegen Bezirksregierung

Glücklicherweise gibt es Gerichte, die dieser willkürlichen Auslegung von Seiten der Behörden auch Einhalt bieten. Manchmal funktioniert der Rechtsstaat eben doch, manchmal…

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