Horst D. Deckert

Mutmaßlicher Islamist stach auf Schülerinnen ein: Keine Anklage, da „psychisch krank“

Von Daniel Matissek
28. August 2023

Lesezeit: 2 Min.

Im Mai stach ein 38-jähriger “Berliner” mit einem Küchenmesser auf zwei 7- und 8-jährige Mädchen ein und verletzte sie lebensgefährlich. Die Tat geschah auf dem Schulhof der Evangelischen Schule Neukölln. Der Täter entstammte einer streng muslimischen türkischen Familie. Obwohl ein islamisches Hassverbrechen nicht auszuschließen ist, entschied jetzt die Hauptstadtjustiz: Es wird keine Anklage gegen den Mann geben. Denn angeblich ist er „psychisch krank”. 

Wer in Deutschland als Muslim der „Religion des Friedens“ angehört und straffällig wird, hat gute Chancen, nicht nur auf milde Urteile, sogar gleich justiziell bestätigte Schuldunfähigkeit attestiert zu bekommen; egal, wie umfangreich die kriminelle „Karriere” laut Polizeiakte ist. Im Fall von Berhan S., so der Name des Messerstechers, war diese nicht von schlechten Eltern.

Schon 2009 Freundin niedergestochen

Dabei hatte der Täter 2009 in Kreuzberg bereits seine damals 24-jährige Lebensgefährtin niedergestochen, nachdem er sie zuvor jahrelang misshandelt hatte. Ihr und ihren Eltern drohte seine türkische Familie wiederholt mit Ermordung, sollten sie S. bei der Polizei anzeigen.

Außerdem sammelte S. weitere 11 (!) Strafanzeigen – wegen Bedrohungen, Nötigungen, Körperverletzungen und Beleidigungen. In keinem dieser Fälle jedoch war eine psychische Erkrankung attestiert worden. Doch erst jetzt, wo S. mit dem Mordanschlag auf zwei junge Mädchen lebenslanger Knast droht, bietet die Staatsanwaltschaft Berlin plötzlich “Experten” auf, die ihm Schuldunfähigkeit bescheinigen.

Angeblich „Stimmen“ gehört

Berhan S. soll demnach „Stimmen” gehört haben, bevor er sich mit dem Messer auf die Schülerinnen stürzte. Dieses Verteidigungsmuster ist inzwischen wohlbekannt: Ähnlich wurden auch schon durchdrehende somalische Messermörder, randalierende Flüchtlinge und immer wieder islamistische Attentäter vor Strafverfolgung bewahrt.

Als 2021 etwa der Afghane Abdul Malik A., ebenfalls in Berlin, die Gärtnerin Regina G. köpfen wollte, attestierte das Gericht dem nachweislich islamistisch indoktrinierten Täter „paranoide Schizophrenie“ – und folglich “Schuldunfähigkeit”. Auch der Syrer Abdalrahman A., der 2021 im ICE bei Passau auf drei Passagiere einstach, wurde zunächst für schuldundfähig erklärt. Hier zeichnet sich mittlerweile ein Muster ab, das im Resultat die faktische Straffreiheit für Täter bedeutet – samt Unterbringung in der Psychiatrie mit Vollversorgung auf Steuerzahlerkosten.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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