Ein Anwalt kämpft für Gerechtigkeit – und wird zum Schweigen gebracht. So lässt sich die beunruhigende Entwicklung um den renommierten deutschen Juristen Tobias Ulbrich zusammenfassen. Als einer der sichtbaren Verteidiger von Impfgeschädigten während der Corona-Krise war er vielen ein Dorn im Auge. Jetzt scheint es, als solle auch ihm – wie zuvor Rainer Füllmich – die Stimme genommen werden.
Am 20. April veröffentlichte Ulbrich auf der Plattform X (ehemals Twitter) einen Beitrag, der in seiner Klarheit und Dramatik für sich spricht:
„Der Staatsschutz ermittelt gegen mich. Ich weiß nicht warum. Aber ich werde mich nicht mehr öffentlich äußern. Ich bin raus.“
Warum schreibe ich nicht mehr….
Der polizeiliche Staatsschutz wird gegen mich tätigDanach weiß ich zwar nicht, was mir vorgeworfen wird, weil man das nicht erklärt und darlegt, aber es hat mit meinem X – Account zu tun.
Die Hauptaufgaben des polizeilichen Staatsschutzes… pic.twitter.com/VspnIohNNX
— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) April 30, 2025
Damit endet eine Phase öffentlich zugänglicher juristischer Informationen, Einschätzungen und Aufklärungsarbeit. Regelmäßig hatte der Anwalt aus Düsseldorf auf X über Gerichtsverfahren berichtet, in denen Betroffene der Covid-Impfkampagne ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend machten. Ulbrich wurde damit zu einer der wenigen juristischen Stimmen, die sich öffentlich auf die Seite der Impfgeschädigten stellten – sachlich, juristisch fundiert, aber unbequem für das politische und mediale Establishment.
Der Schritt des Staatsschutzes, gegen einen solchen Anwalt vorzugehen, wirft ernsthafte Fragen auf: Was genau ist das angebliche „Gefahrenpotenzial“, das von Ulbrich ausgehen soll? Ist kritisches Nachfragen zur Impfstoffsicherheit oder das juristische Engagement für tausende Betroffene inzwischen ein Fall für die Ermittlungsbehörden?
Es ist nicht das erste Mal, dass Anwälte, die sich systemkritisch äußern, ins Visier geraten. Die Parallelen zum Fall von Rainer Füllmich, der ebenfalls mit drastischen Repressionen konfrontiert wurde, sind augenfällig. In beiden Fällen geht es nicht um Gewalt, Aufrufe zur Radikalisierung oder reale Straftaten – sondern um Worte. Um das öffentlich geäußerte Hinterfragen politischer Maßnahmen.
Ein gefährliches Signal für die Demokratie
Wenn ausgerechnet ein Anwalt – ein Vertreter des Rechts – zum Schweigen gebracht wird, weil er sich für Bürger einsetzt, deren Stimmen nicht gehört werden, dann ist dies nicht nur ein individuelles Drama, sondern ein Menetekel für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Die Einmischung von Sicherheitsbehörden in kritische Debatten – unter dem Vorwand des „Schutzes“ – erinnert an Zeiten, in denen abweichende Meinungen nicht etwa durch Argumente, sondern durch Einschüchterung unterdrückt wurden.
Ulbrich selbst hatte sich nie als Verschwörungsideologe hervorgetan. Seine Arbeit war rechtsstaatlich fundiert, seine Beiträge stets von Fakten getragen. Genau das aber scheint in einer zunehmend intoleranten Diskussionskultur nicht mehr erwünscht.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage gegen ihn vorgegangen wird. Schweigen und Einschüchterung sind mit einem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar.
Fazit:
Wer Gerechtigkeit fordert, darf nicht kriminalisiert werden. Tobias Ulbrichs Stimme war unbequem – aber notwendig. Dass sie nun verstummt, ist ein alarmierendes Zeichen für alle, denen Meinungsfreiheit und der Schutz von Minderheitenrechten am Herzen liegen.