Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Nächste Niederlage der Bundesregierung: Impfpassagen in RKI-Protokollen müssen entschwärzt werden

Ein weiterer Sieg für die Aufarbeitung: Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundeskanzleramt zur weiteren Entschwärzung der Corona-Protokolle verurteilt. Darin sollten Informationen zu den Corona-Impfstoffen geheim gehalten werden. Die Bundesregierung argumentierte damit, dass die Offenlegung zu Nachteilen bei Impfstoffbeschaffung für die nächste Pandemie führen würde. Dem folgte das Gericht nicht.

Der Arzt Christian Haffner hat einen neuen Teilerfolg vor Gericht errungen: Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeskanzleramt, wurde zur Entschwärzung von weiteren Passagen der Protokolle des Corona-Expertenrats verurteilt. Nachdem schon die vorangegangenen Entschwärzungen dieser Dokumente brisante Informationen ans Tageslicht brachten – so wurde unter anderem publik, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach den Ausschluss aller Menschen ohne Dreifachimpfung aus Gastronomie und Handel forderte – könnten in Bälde neue Enthüllungen folgen.

Entschwärzt werden sollen nun Passagen, die die umstrittenen Corona-Impfstoffe betreffen. Die Bundesregierung wollte diese wegen der schon jetzt erwarteten nächsten „Pandemie“ geheim halten: Angeblich würde die Offenlegung der Informationen zu Nachteilen bei zukünftigen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffungen führen können. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. So liest man im Urteil des Verwaltungsgerichts:

Die Beklagte hat nicht zur Überzeugung des erkennenden Einzelrichters (§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO) dargelegt, dass die Offenlegung dieser Passagen den fairen Wettbewerb des Staates als Teilnehmer am Privatrechtsverkehr und am Wirtschaftsleben beeinträchtigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 – 7 C 12/13 – BVerwGE 150, 383 Rn. 22 ff.). Ihre Befürchtung, die Preisgabe der Informationen sei geeignet, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei einer zukünftigen zentralen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffung zu ihrem Nachteil zu beeinträchtigen und ihre Verhandlungsposition zu schwächen, ist fernliegend. Der Beklagtenvortrag entbehrt greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine zukünftige Pandemie, in der eine Marktteilnahme der Bundesrepublik als zentrale Impfstoff- und Medikamentenbeschafferin erforderlich wäre. Darüber hinaus ist die Annahme der Beklagten unplausibel, die Informationspreisgabe könne in einer solchen Situation Preisaufschläge auf Präparate zur Folge haben, die vom ExpertInnenrat im Verhältnis zu anderen Präparaten als wirksamer bewertet wurden. Denn zum einen ist nicht vorgetragen, dass die von den ExpertInnen vorgenommenen Bewertungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die nicht ohnehin öffentlich zugänglich sind. Und zum anderen wären die Bewertungen angesichts der laufenden Adaption von Impfstoffen und Medikamenten an neue Virusvarianten im Fall einer zukünftigen Pandemie überholt.

Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin – Hervorhebung durch Redaktion

Ob das Kanzleramt Rechtsmittel einlegen wird, ist bislang unklar. Der Kampf um Transparenz dürfte allerdings so oder so weitergehen, denn noch immer sollen Namen der sogenannten Experten in den Protokollen sowie Informationen, die die Beziehungen zwischen Deutschland und China betreffen, geschwärzt bleiben. Hier folgte das Gericht der Argumentation des Bundeskanzleramts: Die Kenntnis der Namen sei zur Bewertung der Debatten nicht nötig, befand man. Auch würde der Schutz der politischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern höher wiegen als das öffentliche Interesse an den geschwärzten Passagen.

Ähnliche Nachrichten