Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nächster Freispruch für Florian Machl: FPÖ fordert finanzielle Entschädigung für ihn von Van der Bellen

Nach dem glatten Freispruch in erster Instanz bestätigte das Gericht diese Entscheidung und sprach Florian Machl erneut frei: „Es ist somit gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt“, kommentiert FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin NAbg. Susanne Fürst das gestrige Urteil. Ein Sieg für Meinungs- und Pressefreiheit, der Machl jedoch erhebliche Kosten verursacht hat. Fürst und FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker fordern von Van der Bellen nun nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine finanzielle Entschädigung für den Report24-Herausgeber.

Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der FPÖ:

FPÖ – Fürst/Hafenecker: Bundespräsident soll willkürlich verfolgten Journalisten finanziell entschädigen

Auch zweiter Prozess gegen Report24-Herausgeber Florian Machl endete mit glattem Freispruch

Wien (OTS) – Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat sein „Sonderverfolgungsrecht“ gröblich missbraucht und die Staatsanwaltschaft aufgrund der durch den Herausgeber des freien Mediums Report24, Florian Machl, an seiner Amtsführung geäußerten Kritik ermächtigt, gegen Machl ein Verfahren wegen übler Nachrede anzustrengen. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei.

„Es ist somit gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt“, zeigte sich FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin NAbg. Susanne Fürst zufrieden über den Ausgang.

Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“

Fürst und Hafenecker fordern daher vom Bundespräsidenten, den zu Unrecht verfolgten Journalisten finanziell zu entschädigen. „Florian Machl sind für seine Verteidigung erhebliche Kosten entstanden. Selbst ein Minimum an Anstand würde es gebieten, ihm diese Kosten zu ersetzen und ihn für diese durch und durch peinliche Aktion um Entschuldigung zu bitten“, so die beiden FPÖ-Politiker.

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