Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nächstes Versprechen gebrochen: Doch weiter Bürgergeld für Ukrainer

Die schwarz-rote Regierung hatte im Koalitionsvertrag einen „Rechtskreiswechsel“ vereinbart – eine Augenwischerei, und nicht einmal die bekommen sie hin. Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollten demnach nämlich kein Bürgergeld, sondern Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Doch die rückwirkende Anwendung der Regel ist angeblich zu kompliziert – also bekommen neu ankommende Ukrainer weiter Bürgergeld.

Seit Juni 2022 erhalten ukrainische Geflüchtete in Deutschland aufgrund der EU-Massenzustrom-Richtlinie Bürgergeld statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dies war eine politische Entscheidung der damaligen Ampel-Regierung (SPD, Grüne, FDP). Ukrainer haben einen besonderen Schutzstatus in der EU, der ihnen direkte Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsmarktzugang gewährt, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Insgesamt leben rund 1,25 Millionen Ukrainer in Deutschland. Ende 2024 bezogen etwas mehr als 700.000 Bürgergeld – das machte sie zur größten Gruppe ausländischer Empfänger. Ihre Beschäftigungsquote lag nur bei 31,7 %, wohl vor allem wegen der bequemen Sozialleistungen, denn in anderen Ländern liegt die Quote höher. Entsprechend scharf war und ist die Kritik an der Regelung.

Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD, die am 6. Mai 2025 die Regierung übernahm, vereinbarte im Koalitionsvertrag, dass ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, kein Bürgergeld mehr erhalten sollen. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem AsylbLG bekommen, was eine Kürzung von 563 Euro auf 441 Euro pro Monat für Alleinstehende bedeutet. Ziel ist es, Arbeitsanreize zu schaffen und die Sozialsysteme zu entlasten. (Aber nicht für die 700.000, die schon bequem im Bürgergeld sitzen, wie man hinzufügen muss.)

Für diesen „Rechtskreiswechsel“ ist eine Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) erforderlich, da eine einfache Verordnung nicht ausreicht. Die neue Regierung hat den Gesetzgebungsprozess jedoch erst begonnen, und die Änderung ist noch nicht in Kraft getreten. Neu ankommende Ukrainer erhalten daher weiterhin Bürgergeld, bis das Gesetz verabschiedet ist.

Ursprünglich war geplant, die Regelung rückwirkend zum 1. April 2025 anzuwenden. Laut BILD ist dies rechtlich und administrativ „sehr kompliziert“, innerhalb der Regierung heiße es sogar, die rückwirkende Regelung sei „nicht durchführbar“. SPD-Arbeitsexpertin Annika Klose und der Deutsche Landkreistag betonen, dass eine rückwirkende Umsetzung bürokratischen Mehraufwand verursachen würde, weshalb die Regelung voraussichtlich erst mit Verkündung des Gesetzes greift – ohne Rückwirkung.

Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigte Änderung für die Neuankömmlinge überhaupt noch umgesetzt wird – Ukrainer, die schon länger in Deutschland leben, wären sowieso nicht betroffen, der Nutzen geht also ohnehin gegen Null. Bundeskanzler Merz ist dafür bekannt, gerne mal zurückzurudern, es ist also nicht ausgeschlossen, dass sich am Ende gar nichts ändert. Da käme es auf ein weiteres gebrochenes Wahlversprechen kaum mehr an. Fakt ist natürlich: Leistungen sind nicht in Stein gemeißelt – es fehlt einfach der politische Wille.

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