Horst D. Deckert

Nancy Faeser und ein Büro im Bundestag, das gar nicht existierte

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Nancy Faeser und ein Büro im Bundestag, das gar nicht existierte

Sie ist eine der mächtigsten Minister Deutschlands. Chefin der Bundespolizei, Verfassungsministerin, Hüterin von Recht und Ordnung: Nancy Faeser. Ausgerechnet sie hat im Prozess gegen Deutschlandkurier-Chef David Bendels eine Falschangabe gemacht – auf einem offiziellen Polizeischriftstück. Was folgt daraus?

von Henning Hoffgaard

Schon Jugendliche wissen: Unterschreibe keine Dokumente, die du nicht gelesen hast oder in denen etwas Falsches behauptet wird. Das gilt für Handyverträge, die Hotelbuchung und erst recht bei Strafanträgen, mit denen man am Ende ja jemanden vor Gericht bringen will. Recherchen beweisen nun, daß ausgerechnet die Innenministerin der Bundesrepublik Deutschland dieses einfache Grundprinzip nicht befolgt. Und das auch noch in einem Fall, der grundsätzliche Fragen über die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland aufwirft.

Es geht um den Fall des Deutschlandkurier-Chefs David Bendels. Der wurde kürzlich in einem viel kritisierten Urteil des Amtsgerichts Bamberg zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen eines offensichtlich satirischen Memes über Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Deutschlandkurier hatte ein bearbeitetes Bild der Ministerin veröffentlicht, auf dem sie ein Schild mit dem Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hochhielt. Den Beweis, daß da vielleicht auch etwas dran ist, erbrachte Faeser dann gleich selbst, indem sie persönlich Strafantrag gegen Bendels stellte.

Wieder stellt Faeser persönlich Strafantrag

Am 9. Mai muß sich Bendels wieder in Bamberg vor Gericht verantworten. Auch, weil Faeser wieder Strafantrag gegen den Chef des Deutschlandkuriers stellte. Dieses Mal geht es um eine Bildmontage, die Faeser, Ex-Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang (CDU) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeigt. Faeser lacht und Haldenwang und Steinmeier halten zwei Baseballschläger in der Hand. Dazu das Bild eines mutmaßlich von Migranten verprügelten AfD-Lokalpolitikers und der Satz: „Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt!“

#Migranten-Überfall auf @AfD-Politiker: #Steinmeier, #Faeser und #Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt!https://t.co/S1oZFTuBYk pic.twitter.com/795GbJuJFG

— Deutschland Kurier (@Deu_Kurier) August 15, 2023

Es ist eine Anspielung auf die Aussage des SPD-Politikers Ralf Stegner, der nach einem Messerangriff auf Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Jahr 2015 behauptete, Pegida habe „mitgestochen“. Und auch dieses Mal stellte Faeser persönlich Strafantrag – im Gegensatz zu Steinmeier und Haldenwang.

Kein Faeser-Büro unter dieser Adresse

Doch auf dem Strafantrag Faesers, der auf den 6. November 2023 datiert – das Bild des Deutschlandkuriers wurde am 15. August veröffentlicht –, stimmt etwas nicht. Denn Faeser hat eine falsche Adresse von sich angegeben. Auf dem Schriftstück an die Kriminalpolizei Bamberg, das der Redaktion vorliegt, steht unter Anschrift „11011 Berlin, Platz der Republik“. Es ist die Adresse des Deutschen Bundestages, der sogar eine eigene Postleitzahl zugeordnet bekommen hat. Dort sitzt ausschließlich die Parlamentsverwaltung, die Fraktionen und die Abgeordneten des Bundestages. Nur sie sind dort über diese Adresse erreichbar.

Allerdings war die Bundesinnenministerin 2023 gar kein Mitglied des Deutschen Bundestages. Erst bei der Wahl im Februar wurde die Politikerin über die hessische Landesliste der SPD in das Parlament gewählt. In ihrem Wahlkreis war Faeser mit 17,8 Prozent klar am Kandidaten der Union gescheitert, der fast 40 Prozent erreichte.

Hat sie den Strafantrag gar nicht gelesen?

Wie konnte die Bundesministerin und Juristin Faeser also wissentlich einen Strafantrag unterschreiben, auf dem gar eine falsche ladungsfähige Adresse angegeben wird? Der Antrag selbst war von der Kriminalpolizei bereits vorausgefüllt. Hat Faeser, die persönlich unterschrieb, den Strafantrag vielleicht gar nicht richtig gelesen?

Denn daß sie den Antrag eben nicht in einem eigenen Büro im Bundestag unterschrieben haben kann, muß ihr ja im Moment der Unterschrift selbst klargeworden sein. Die Alternative wäre, daß sie es wissentlich gemacht hat. Es wäre ein Skandal erster Klasse, daß ausgerechnet eine Verfassungsministerin Falschangaben in Polizeidokumenten macht. Sie selbst ist höchste Vorgesetzte der Bundespolizei.

Bundestag: Kein Raum für Minister ohne Mandat

Auf Anfrage bestätigt der Bundestag ausdrücklich, daß Ministern ohne Parlamentsmandat keine Räumlichkeiten im Bundestag zustehen. „Auf einen Minister, der nicht der Legislative und somit auch nicht der Bundestagsfraktion seiner Partei angehört, ist folglich auch das Abgeordnetengesetz nicht anzuwenden, das in Paragraph 12 unter anderem die Amtsausstattung inklusive Büro (Absatz 4) unter der Adresse ‘Platz der Republik‘ 1, umfaßt“, teilte ein Parlamentssprecher mit.

Wußte die Bamberger Justiz, daß der Strafantrag fehlerhaft war? „Die Staatsanwaltschaft Bamberg geht von einer ordnungsgemäßen Strafantragstellung aus“, teilt Staatsanwalt Alexander Baum der Redaktion mit. Daß er auch mit falscher Adresse den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ bestätigen auch Strafverteidiger, die die Redaktion anfragte. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack. Ob die Staatsanwaltschaft denn jemals versucht hat, Faeser über die von ihr angegebene falsche Adresse zu kontaktieren, will Baum nicht beantworten.

Innenministerium verweist auf Landespolizei

Die Pressesprecherin des Bundesinnenministeriums erklärt sich den Fall so: „Es ist wohl so, daß die Landespolizeien und die anzeigenden Stellen und teilweise auch Privatpersonen bei Bundespolitikern oftmals die Adresse des Bundestages bei der Anzeige und häufig auch der Onlineanzeige eintragen. Das geschieht oft in der Annahme, daß die Ministerin beziehungsweise der Minister dann auch ein Bundestagsmandat innehat. In Anzeigen, die wir selbst – das dann über das LKA Berlin – verfassen, steht selbstverständlich die korrekte Adresse des Bundesinnenministeriums.“ Heißt: Mit dem Bendels-Fall will man nichts zu tun haben. Das sei eine Sache Faesers.

Und was sagt die? Wieso unterschreibt sie einen fehlerhaften Strafantrag? Ausgerechnet sie? Wo doch jeder Bürger weiß, was etwa passiert, wenn man dem Finanzamt oder der Polizei falsche Angaben macht? Der Redaktion läßt sie ausrichten, die Pressesprecherin des Innenministeriums habe dazu alles gesagt. Dabei ergeben sich die Fragen an Faeser erst aus der Antwort des Ministeriums selbst, das dazu gar keine Angaben machen kann.

Faeser will die Falschangabe nicht erklären / AfD: „Starkes Stück“

Möglich ist auch, daß das Bundesinnenministerium trotz ausdrücklichem Dementi doch zumindest mittelbar in den Vorgang involviert war. Denn der von der Kriminalpolizei Bamberg vorgeschriebene Strafantrag muß die Ministerin ja trotz falscher Adresse erreicht haben. Nach Informationen unserer Redaktion gehen beim Bundestag immer wieder Briefe ein, die eigentlich an Ministerien gehen sollten. Lesen die Angestellten der Poststelle des Bundestags also den Namen Faeser, ist es sehr wahrscheinlich, daß diese dann an das Innenministerium weitergeleitet wurden.

Wäre es so gelaufen, wäre es auch ein offizieller Vorgang im Haus gewesen. Vorgelegt wird schließlich der Ministerin, nicht der Privatperson Faeser. Wäre das gebräuchliche Praxis, müßte das Innenministerium auch Auskunft darüber geben, wie oft Faeser eigentlich insgesamt schon Strafanzeige gegen Bürger und Journalisten gestellt hat.

Der Fall könnte auch im Bundestag noch für Aufsehen sorgen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, zeigt sich gegenüber der Redaktion empört. „Als Innen- und damit als Verfassungsministerin eine falsche Adresse anzugeben, ist ein besonders starkes Stück und sollte uns alle nachdenklich stimmen. Daß Faeser – immerhin Juristin – wissentlich falsche Angaben unterschreibt, während sie gleichzeitig für kleinste Fehler anderer und für Satire und Kunst offensichtlich kein Verständnis aufbringt, entlarvt ihr wahres Ich.“

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