Horst D. Deckert

Neue Brille? Nur noch mit 3G

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Wer in Niedersachsen oder NRW nicht mehr richtig gucken kann und eine neue Brille braucht, hat das Nachsehen. Hier gilt die 3G-Regel. Wer nicht nachweist, geimpft, genesen oder getestet zu sein, muß sein Leben unscharf bewältigen. Ein Albtraum nicht nur für Autofahrer.

„Durch die ab dem 20.08.2021 in NRW geltende Coronaschutzverordnung können wir körpernahe Dienstleistungen (Augenglasbestimmungen, Anpassungen von Kontaktlinsen, Anpassung von Hörsystemen, Brillenanpassungen) nur noch für folgende Personengruppen anbieten: Geimpfte, Getestete, Genesene. Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch einen entsprechenden Nachweis mit“, heißt es z.B. auf der Internetseite eines Gummersbacher Optikers in Nordrhein-Westfalen.

Auch Niedersachsen erhöht den Druck auf Impfunwillige und arbeitet fleißig am Zwang durch die Hintertür. 3G-Regel gelten nun für alle sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Unter sie fallen Optiker, Hörgeräteakustiker, Friseure, Tattoo-Studios, Nagelstudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Maniküre- und Pedikürestudios, Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Fußpflege, Orthopädieschuhmacher, Betriebe der Orthopädietechnik und Heilpraktiker.

Die Gewerkschaft IG Metall legt noch einen drauf und fällt ihren Mitgliedern in den Rücken: „Die 3G-Regelungen sollen im Arbeitsleben gelten. Dies gilt auch für Beschäftige in Betrieben mit Publikumsverkehr“, sagte ein Sprecher der IG Metall gegenüber der „Welt“. Eine verpflichtende Auskunft über den Impfstatus, wie in den vergangenen Tagen diskutiert, möchte die Gewerkschaft jedoch nicht. „Beschäftigten müssen weiterhin kostenlose Tests von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden, soweit sie nicht freiwillig ihren Impfstatus offenlegen.“ Michael Theurer, Fraktionsvize der FDP im Bundestag, hält eine 3G-Regelung in Unternehmen für „einen gangbaren Weg“ – sofern „Mitarbeitern, die keine Auskunft über ihren Immunisierungsstatus geben wollen, Tests angeboten werden“.

Eine Ermittlung des Impfstatus hält der Liberale unter gewissen Umständen für möglich. „Gesundheitsdaten gehören in die Hände von Ärzten, nicht von Arbeitgebern“, so Theurer. Es sei jedoch denkbar, „dass Betriebsärzte entsprechende Überprüfungen anstellen und dann anonymisierte Hinweise zum Arbeitsschutz an den Arbeitgeber übermitteln, etwa dass in einer Abteilung alle Mitarbeiter immunisiert sind und daher in internen Runden keine Masken mehr getragen werden muss“, begründet er den ausufernden Wahnsinn laut dts-nachrichtenagentur. (MS)

 

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