Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Neue Entwicklung im Faeser-Meme-Prozess: Auch die Staatsanwaltschaft will jetzt Freispruch beantragen

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Vor der zweiten Runde ist Bewegung in den Faeser-Meme-Prozess gegen den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier David Bendels gekommen: Wenn sich in der Berufungsverhandlung, die um 9 Uhr vor dem Landgericht Bamberg begonnen hat, keine „neuen Umstände“ ergeben sollten, werde auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragen. Das erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Medienanfrage.

„Im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist diese Meinungsäußerung dann als noch zulässige Machtkritik an der ehemaligen Bundesministerin anzusehen“, ließ die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des „Tagesspiegel“ verlauten. Gegenstand der Verhandlung ist ein Urteil des Amtsgerichts Bamberg, das den Journalisten im April wegen eines kritischen Memes zu sieben Monaten Haft verurteilt hatte. Darin war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in erkennbar satirischer Absicht mit dem Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in Verbindung gebracht worden.

Im In- und Ausland hatte das Verfahren, das durch einen persönlich unterzeichneten Strafantrag der Ministerin angestoßen worden war, einen Sturm der Empörung und Kritik ausgelöst. Die „Welt“ kommentierte seinerzeit, das sei ein „Urteil wie aus einer Diktatur“. Nicht nur David Bendels hatte dagegen Berufung eingelegt, sondern auch die Staatsanwaltschaft, der das Strafmaß seinerzeit sogar zu niedrig erschienen war. Von zahlreichen Beobachtern und Medienvertretern aus dem In- und Ausland wird der Ausgang der Berufungsverhandlung mit Spannung erwartet.

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