Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Neue Faeser-Klatsche: Gesetz gegen Meinungsvielfalt ist verfassungswidrig!

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Das von der Ampel geplante „Demokratiefördergesetz“, das eigentlich „Demokratieabschaffungsgesetz“ heißen müsste, ist laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verfassungswidrig! Demnach fehlt es vor allem an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine Verabschiedung. Die Expertise der Parlaments-Juristen ist eine Ohrfeige insbesondere für die bei diesem linksideologischen Projekt treibende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sowie die federführende Bundesfamilienministerin Lisa Paus („Grüne“).

Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, bewertet die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes wie folgt:

„Dass die Bundesregierung ein sogenanntes ‚Demokratiefördergesetz‘ als weiteres Werkzeug etablieren möchte, um politisch oppositionelle Kräfte und Parteien in unserem Staat zu bekämpfen, war bereits bekannt. Nun ist jedoch auch festgestellt worden, dass sich die Bundesregierung in ihrem Herrschaftswahn hierbei Kompetenzen aneignen würde, die ihr laut unserem Grundgesetz überhaupt nicht zustehen.“

Die Ampel unternimmt laut Harder-Kühnel nicht nur „den Versuch, das staatliche Neutralitätsgebot zu umgehen, indem sie ihr politisch nahestehende Vereine und Verbände strukturell finanziert, von denen sie ausgeht, dass sie ihr bei der Diffamierung und Einschüchterung ihrer Opposition behilflich sein werden. Sondern sie maßt sich für die skrupellose Durchsetzung ihrer eigenen Interessen überdies Gesetzgebungsbefugnisse an, die verfassungsrechtlich eindeutig nicht dem Bund, sondern den Ländern zugeteilt sind. Hierzu missachtet sie sogar die klaren Vorgaben unseres Grundgesetzes.“

Missbrauchsgesetz zur Förderung des Demokratiezerfalls

Die AfD-Politikerin fasst zusammen: „Mittlerweile wird es für die Normalbürger immer offensichtlicher, welche antidemokratische Geisteshaltung in der Ampel-Koalition vorherrschend ist. Sie lässt sich in ihrer Agenda, unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat in einen politischen linken Gesinnungsstaat zu verwandeln, nicht einmal von der Verletzung elementarer Verfassungsprinzipien abhalten. Dieses ‚Demokratiefördergesetz‘ entpuppt sich somit bei näherem Betrachten als Missbrauchsgesetz zur Förderung des Demokratiezerfalls und muss folglich von der Bundesregierung sofort zurückgezogen werden!“

Scharfe Kritik an dem von der Ampel-Regierung geplanten Demokratiefördergesetz gibt es schon lange. Jetzt könnte der Gesetzesentwurf tatsächlich vor dem parlamentarischen Aus stehen. Die Verfassungsjuristen des Parlaments rügen in ihrer Expertise: Die Ampel-Regierung durfte das Gesetz gar nicht erst einbringen, weil sie dafür nicht zuständig! Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) schließt eine Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament inzwischen aus.

Hunderte Millionen Euro Steuergelder für linke Ideologie

Das „Demokratiefördergesetz“ soll laut Ökosozialistin Paus „zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen, verlässlich fördern“. Im Klartext heißt das: Es ist ein Fördergesetz für linke, der Ampel-Regierung genehme Ideologie-Projekte, für die jährlich 212 Millionen Euro Steuergelder fließen sollen. Jegliche Meinungsvielfalt würde damit abgewürgt.

Streitig ist auch: Ist es überhaupt Aufgabe des Bundes, zivilgesellschaftliche Organisationen zu fördern?

Dazu sagen jetzt die Verfassungsjuristen des Bundestages ganz klar Nein. In ihrem Bericht unterstreichen die Experten, dass der Bund keine Kompetenz habe, das Gesetz einzubringen.

MERKE: Das Grundgesetz ist nicht linksgrün-woke!

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