Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Neue Riesenpleite für die Ampel: Corona-Milliarden dürfen nicht fürs „Klima“ verausgabt werden!

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Chaos-Ampel untersagt, die einst für die Bewältigung der sogenannten Corona-Krise gedachten Milliarden heute zweckentfremdet für den sogenannten Klimaschutz auszugeben! Damit bricht der ohnehin zusammengetrickste fragile Bundeshaushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das Karlsruher Urteil erschüttert zugleich die Fundamente der Ampel-Regierung!

Hintergrund: Der Bundeshaushalt 2021 wurde unter Umgehung der Schuldenbremse mit 60 Milliarden Euro aufgestockt – bei Notlagen wie der sogenannten Corona-Krise damals war das grundsätzlich möglich. Aber durfte der Bund das Geld später für den „Klimaschutz“ nutzen? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sah das kritisch und zog vor das Bundesverfassungsgericht.

Die höchsten Richter haben nun geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der „Corona-Krise“ gedachte Gelder NICHT für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands am Mittwoch (15. November) in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, betonte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung des Urteils (Az. 2 BvF 1/22).

Damit hat die Abriss-Ampel ein neues Riesenproblem: SPD, „Grüne“ und FDP wollten die nicht gebrauchten Corona-Milliarden für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichteten das Geld mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag klagten dagegen in Karlsruhe, weil aus ihrer Sicht (wie auch aus Sicht der AfD!) auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.

Eine Konsequenz des Urteils: Woher soll jetzt das Geld für den Wärmepumpen-Murks von Robert Habeck („Grüne“) kommen?

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