Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Neue Zürcher Zeitung“ fordert: Der deutsche Verfassungsschutz sollte abgeschafft werden!

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Der deutsche Verfassungsschutz passe nicht zu einer liberalen Demokratie – es sei höchste Zeit, ihn abzuschaffen, meint der Berliner Korrespondent der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ), Oliver Maksan. In einem bemerkenswerten Leitartikel vor dem Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits zwischen AfD und Verfassungsschutz um die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln kritisiert das liberal-konservative Schweizer Leitmedium, dass der deutsche Inlandsgeheimdienst längst zu einem politischen Akteur geworden sei.

NZZ-Redakteur Maksan schreibt einleitend: „Deutschland begreift seinen Inlandgeheimdienst als demokratisches Frühwarnsystem, das weit vor jeder Straftat anschlägt. Damit geht die Bundesrepublik einen autoritären Sonderweg. Sie sollte ihn schleunigst beenden, will sie die Demokratie nicht weiter schwächen.“

Misstrauen gegenüber den eigenen Bürgern

Der Autor analysiert: Der deutsche Staat traue seinen Bürgern nicht über den Weg und sehe sich ständig bedroht. Dieser aus dem Versagen der Weimarer Republik abgeleitete „permanente Ausnahmezustand aus Prinzip“ sei vom Bundesverfassungsgericht als „wehrhafte Demokratie“ gebilligt worden. „Je nach gefühlter Bedrohungslage produziert er illiberale Exzesse. Wie derzeit“, kritisiert Oliver Maksan und merkt weiter an: „In immer engerer Taktung präsentiert die deutsche Regierung Maßnahmen, die dem Schutz des Staates und der Demokratie dienen sollen, beide tatsächlich aber beschädigen.“ Der NZZ-Kommentator verweist in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus („Grüne“), gegen Meinungsäußerungen im Netz auch dann vorzugehen, wenn diese keinen Straftatbestand darstellen würden.

Was heißt hier eigentlich „Verhöhnung“?

Mit Verweis auf die ultralinke Bundesinnenministerin und deren „Maßnahmenbündel gegen Rechtsextremismus“ zitiert der Autor Nancy Faeser (SPD) wörtlich: «Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen!»

Maksan schreibt: Ganz abgesehen davon, dass es sich bei «Verhöhnung» um einen schwammigen Begriff handele, gehe es auch laut Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang (CDU) um «staatswohlgefährdendes Verhalten» unterhalb der Grenze zur Strafbarkeit.

Deutschland hat keine klassisch liberale Verfassung

In seinem bemerkenswerten Kommentar nimmt der NZZ-Autor Bezug auf den Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers. Der habe darauf aufmerksam gemacht, dass das Grundgesetz eben keine klassisch liberale Verfassung sei wie beispielsweise die amerikanische oder die französische. Geist und Buchstabe des Grundgesetzes folgten nicht der Logik, dass alles erlaubt sei, was nicht verboten ist.

Maksan folgert: „Der deutsche Inlandgeheimdienst wird von daher ganz im Sinne des Grundgesetzes auch und gerade dann aktiv, wenn Personen oder Gruppen gegen keinen einzigen Paragrafen des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Es reicht, wenn aufgrund ihrer Einstellungen Grund zur Annahme besteht, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ganz oder teilweise beseitigen wollen.“

Verfassungsschutz wird zum politischen Akteur

Dabei gehe der Inlandsgeheimdienst in mehreren Schritten vor. Sie reichen vom bloßen Prüf- über den Verdachts- bis hin zum Beobachtungsfall als höchster Stufe. Die nachrichtendienstliche Beobachtung einer «gesichert extremistischen Bestrebung» durch den Verfassungsschutz berühre naturgemäß zahlreiche als Abwehrrechte gegen den Staat konzipierte Grundrechte. „Die Unschuldsvermutung kommt, anders als im Strafrecht, nicht zum Tragen“, stellt der Autor fest und beleuchtet kritisch das Agieren des Kölner Bundesamtes im Fall der AfD. Diese sehe sich im politischen Wettbewerb vom Verfassungsschutz benachteiligt. „An den Haaren herbeigezogen ist das nicht“, konstatiert Maksan. Der Verfassungsschutz werde „vom Beobachter zum politischen Akteur“. Behördenleiter Haldenwang zeige eine „unübersehbare Tendenz, politischen Erwartungen zu entsprechen“.

Beschränkung auf Kernaufgaben

Der Berliner Korrespondent der „Neuen Zürcher Zeitung“ resümiert: „Es wäre für die deutsche Demokratie deshalb besser, sie reihte ihr Tun ein in die Praxis aller anderen liberalen Rechtsstaaten und würde den Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form abschaffen. Dessen analytische Kompetenzen könnten problemlos den Staatsschutzabteilungen der Polizei zugeordnet werden, die schon jetzt politisch motivierte Straftaten bekämpfen. Was bliebe, wäre ein entschlackter Inlandgeheimdienst, der sich um klassische Kernaufgaben wie Spionage- und Sabotageabwehr kümmert.“

System-Presse als Handlanger des Staates

Abschließend teilt der NZZ-Autor gegen die Mainstream-Medien aus: „Selbst Journalisten sehen sich als verlängerten Arm des Staates und fordern, unbesehen dessen Wertungen zu übernehmen.“ So habe der Deutsche Journalisten-Verband kürzlich dazu aufgerufen, „die Warnhinweise des Verfassungsschutzes denen auf Zigarettenschachteln gleich zu verbreiten.“

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