Horst D. Deckert

Neuerliche EU Finanzspritze – 50 Milliarden Euro für Ukraine

Der Nachrichten-Agentur Bloomberg zu Folge prüft die EU nun die Möglichkeit, Kiew 50 Milliarden Euro für den laufenden Bedarf und den Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel würden im Gegenzug für Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Korruptionsbekämpfung bereitgestellt werden. Zur Kasse gebeten werden dabei erneut die Europäer.

50 Mrd. gegen ukrainische Korruption

Die Europäische Union ist bereit, der Ukraine eine erneute Finanzhilfe in Höhe von 50 Milliarden Euro zu gewähren, berichtete Bloomberg unter Berufung auf nicht näher genannte Quellen.

Demnach sollen die Mittel zur Deckung der laufenden Ausgaben der ukrainischen Behörden wie etwa für die Zahlung von Gehältern und Renten sowie für den „dringenden Wiederaufbau“ verwendet und in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Garantien bereitgestellt werden.

Die EU beabsichtigt, den erforderlichen Betrag durch Beiträge der Mitgliedsstaaten aufzubringen, ohne auf Anleihen an den Märkten zurückzugreifen, so die Quellen der Nachrichtenagentur.

Die Financial Times (FT) berichtete Anfang Juni, dass die EU einen Vierjahresplan bis einschließlich 2027 für die finanzielle Unterstützung der Ukraine in Höhe von mehreren zehn Milliarden Euro entwickle, um so die Unterstützung der Ukraine auf „eine stabilere und berechenbarere Grundlage“ zu stellen.

Darüber hinaus zielt die Initiative darauf ab, weitere Verbündete wie die USA und das Vereinigte Königreich zu ermutigen, ähnliche langfristige Verpflichtungen einzugehen, so die FT.

Nach satten 38 Mrd. nun nochmal ein generöser „Batzen“

Ende vergangenen Jahres gab die EU bekannt, dass sie der Ukraine im Laufe des Jahres fast 20 Milliarden Euro an Finanzhilfe zugewiesen hatte. Für dieses Jahr sagte die Union 18 Milliarden Euro zu.

Eine Bedingung für die Bewilligung des 50-Milliarden-Euro-Rettungspakets sei angeblich die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption, was auch eines der Kriterien für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen zwischen der Ukraine und der EU sei.

Ende Februar vergangenen Jahres hatte die Ukraine Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Den Kandidatenstatus erhielt das Land vor einem Jahr.

Geht es nach Kommissionspräsidentin Von der Leyen gilt die Ukraine ohnedies als durch und durch „europatauglich“, da wird die „Kleinigkeit“ von Korruption und Rechtsstaatlichkeit wohl kaum einen Hinderungsgrund für diese generöse Geldspende an das ehemals, in einem Ranking bestätigte, korrupteste Land Europas sein.

Beinahe zeitgleich zu den beiden US-Veröffentlichungen hatte Reuters Quellen zitiert, wonach die Ukraine zwei der sieben Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bereits erfüllt habe.

Der entsprechende EU-Bericht soll im Laufe dieser Woche veröffentlicht werden. Dieser werde angeblich „mäßig positiv“ ausfallen jedoch die Fortschritte der Ukraine hervorheben, erklärte einer der Gesprächspartner gegenüber Reuters. Ein anderer wies darauf hin, dass sich die erfüllten Bedingungen auf die Justizreform und das Mediengesetz beziehen würden.

Weitere Bedingungen sind die Reform des Verfassungsgerichts und der Strafverfolgungsbehörden, der Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Oligarchen sowie der Schutz der Rechte nationaler Minderheiten.

Papier ist bekanntlich geduldig, wie diese genannten Punkte jedoch von einer Ukraine, die jegliche politische Opposition im Land verboten hat, die orthodoxe Kirche verfolgt und die Sprachausübung ihrer Minderheiten verbietet, das um zu setzen gewillt ist, bleibt entweder eine spannende Frage oder eine ebenso spannende Interpretation der EU.


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