Horst D. Deckert

Neues Infektionsschutzgesetz im Eiltempo: „Corona forever” dank gelenkter Demokratie

Die Statisten dürfen wieder abnicken: Bundestagssitzung (Foto:Imago)

Um zu verhindern, dass Deutschland nach dem 19. März in eine annähernde Normalität des Vor-Corona-Zustandes (die es unter keinen Umständen mehr geben darf!) zurückfällt, plant die Bundesregierung eine Manipulation des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens: Weil ja formal – entsprechend der Versprechungen der FDP im Wahlkampf – sämtliche Corona-Maßnahmen am 19. März auslaufen sollen, muss das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert werden, um sie doch fortzusetzen – dann eben nicht mehr als „Corona-Maßnahmen“, sondern als Generalklauseln und beliebig nach Bedarf in Zukunft weiterhin anwendbare Regelhülsen.

Innerhalb der Koalition kann seit Wochen keine Einigung darüber erzielt werden, welche Beschränkungen genau aufgehoben bzw. aufrechterhalten werden sollen. Die FDP will lediglich die „Möglichkeit” für eine Maskenpflicht beibehalten, wendet sich aber gegen die sogenannte „Hotspot-Regelung” für Regionen mit hohen Infektionszahlen, und will auch Abstandsregeln, Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen, Tests oder die Vorlage von Impf- beziehungsweise Genesenennachweisen aufheben. Zudem soll der Genesenenstatus wieder von drei auf sechs Monate erhöht werden. Die SPD – allen voran ihr pathologisch-neurotischer Gesundheitsminister Karl Lauterbach – und Grüne beharren dagegen auf dem im Februar auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen „Drei-Stufen-Plan” zum schrittweisen Abbau der Beschränkungen bis zum 20. März – der in Wahrheit eine dauerhafte Fortschreibung des Krisenmodus bedeutet. Danach sollen etwa „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen” aufrechterhalten werden – zu denen Maskenpflicht, Abstandregeln und sowie Test- und Nachweispflichten gehören. Außerdem wird die besagte „Hotspot-Regelung” bedingungslos gefordert.

Durchpeitschen ohne Debatte

Die Bundesregierung will deshalb erst am kommenden Mittwoch einen entsprechenden Entwurf im Kabinett beschließen, der dem Bundestag dann am 16. März vorgelegt und ohne weitere Debatte an den Gesundheitsausschuss weitergeleitet werden soll. Für die zweite und dritte Lesung ist dann für den 18. März eine siebzigminütige Debatte mit anschließender Abstimmung geplant – ein sportliches gesetzgeberisches Tempo, die nichts anderes bedeutet, als dass diese Vorlage also im Eilverfahren vorm Frühlingsbeginn am 20. März durchgepeitscht werden soll, und zwar ohne dass eine ernsthafte Debatte darüber stattfinden kann.

Zwischenzeitlich war nicht einmal sicher, ob es überhaupt eine Anhörung im Gesundheitsausschuss geben solle. Das Gesundheitsministerium teilt dazu zynisch und lapidar mit: „Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben in der jüngeren Vergangenheit – insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie- mehrfach unter Beweis gestellt, dass Gesetzgebungsverfahren auch in kurzer Zeit stattfinden können.” Und auch das Justizministerium äußert in Gutsherrenart, „sämtliche Anpassungen” seien „zweckmäßig”, um künftig „effektiv” auf Infektionsschutzgeschehen reagieren zu können. Ab sofort ist also immer Krise – und nach der Pandemie ist vor der Pandemie.

Der Schwindel vom „Ende der Maßnahmen“

Zu diesem falschen, demokratieunwürdigen Spiel passt als besondere Pointe, dass zu allem Überfluss auch noch am 17. März – also mitten im Verfahren um ein geänderte Infektionsschutzgesetz – auch noch das Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht verabschiedet werden soll. Da die Bundesregierung außerdem bislang keinerlei Anstrengungen unternommen hat, um die bereits von mehreren Verwaltungsgerichten für rechtswidrig erklärte Verkürzung des Genesenstatus von sechs auf drei Monate rückgängig zu machen (die vom Robert-Koch-Institut im Januar willkürlich und buchstäblich über Nacht vorgenommen worden war), bedeuten die nächsten zwei Wochen nicht etwa die Überleitung in einen Entspannungs- oder gar Pandemie-Exitmodus, sondern deren endlose Verlängerung inklusive praktisch unverändert aller Restriktionen, die fortan nur noch schneller und unkomplizierter nach Belieben erneut verhängt werden können.

Die Realopposition zeigt sich fassungslos über das gesamte Gebaren der Bundesregierung. Und auch aus den Reihen der Service-Opposition – der Union – wird gefordert, dass Lauterbach „zügig” einen Gesetzentwurf zum Genesenenstatus vorlegen möge, der dann „auch einer gerichtlichen Überprüfung” standhalten soll. Bezüglich der Änderung des Infektionsschutzgesetzes kündigt die AfD an, sich für ein „ordentliches Gesetzgebungserfahren” einzusetzen, „bei dem juristische und medizinische Experten in aller Ruhe angehört werden und das Gesetz intensiv im Bundestag diskutiert wird.” Dies sei keinesfalls bis zum 20. März möglich.

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