Ab morgen gelten neue Regeln für Lobbyistinnen und Lobbyisten: Die von der Ampelkoalition letzten Herbst beschlossene Reform des Lobbyregister-Gesetzes tritt zum Monatswechsel in Kraft.
Timo Lange von LobbyControl kommentiert:
„Mit den neuen Regeln wird das Lobbyregister von Bundestag und Bundesregierung ab morgen deutlich aussagekräftiger. Die Ampel hat eine umfassende Reform verabschiedet, die viele Lücken und Schwachstellen des bisherigen Registers ausbessert. Künftig werden wir mehr Transparenz darüber haben, welche Gesetze Lobbyisten beeinflussen wollen und in welcher Hinsicht. Das ist ein guter Tag für Transparenz in der Politik und die Demokratie insgesamt.
Positiv ist auch, dass Angaben zur Finanzierung und zu Lobbyausgaben künftig für alle verpflichtend sind. Zudem müssen Lobbydienstleister, die für verschiedene Auftraggeber tätig sind, nun genau aufschlüsseln, was sie für ihre jeweiligen Kunden tun und wie viel Geld sie dafür erhalten. Insgesamt werden damit deutlich mehr relevante Informationen über Lobbyakteure und ihre Aktivitäten verpflichtend bereitgestellt, die sowohl den Politiker:innen als auch der Öffentlichkeit dienen.
Kritisch bleibt, dass die Ampel entgegen ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag die Ausnahmen von der Registrierungspflicht nicht zurückgenommen hat. Somit bleiben wichtige Interessengruppen wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin außen vor. Wichtig bleibt zudem die Ergänzung des Lobbyregisters um eine Lobby-Fußspur für Gesetze. Diese Regelung soll die Politik verpflichten, Transparenz über die konkrete Beteiligung von Interessenvertretungen an der Ausarbeitung von Gesetzen herzustellen. Auch dieses Vorhaben ist im Koalitionsvertrag verankert, aber bisher nicht umgesetzt.“
Hintergrund
Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- Lobbyakteure müssen verpflichtend Angaben machen, auf welche Gesetze oder Verordnung ihre Lobbyarbeit zielt und wesentliche Stellungnahmen direkt im Register hochladen
- Lobbydienstleister müssen ihre Aufträge nach Inhalt und Finanzvolumen aufschlüsseln
- Die Angaben zu Lobbyausgaben und zur Finanzierung können nicht mehr verweigert werden
- Lobbyakteure müssen ihre Hauptfinanzierungsquellen verpflichtend offenlegen
- Geltungsbereich des Gesetzes bei Lobbyarbeit gegenüber den Bundesministerien wird ausgeweitet
- Kettenbeauftragungen werden durch eine Pflicht zur Benennung von Unterauftragnehmern besser nachvollziehbar
- Ehemalige (und aktuelle) politische Amts- und Mandatsträger:innen sowie Beschäftigte in Parlament und Bundesverwaltung müssen im Lobbyregister für 5 Jahre gesondert ausgewiesen werden, wenn sie an der Interessenvertretung eines Lobbyakteurs unmittelbar beteiligt sind
- Ab einer gewissen Erheblichkeitsschwelle muss neben Schenkungen und öffentlichen Zuwendungen auch die Herkunft von Mitgliedsbeiträgen transparent gemacht werden
- Verbände und Vereine müssen Angaben zur Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft machen
- Der Kreis der namentlich zu benennenden Personen wird erweitert, zum Beispiel wenn Aufsichtsräte als Lobbyist:innen auftreten
- Die Anzahl der an der Interessenvertretung beteiligten Personen muss nun in Vollzeitäquivalenten angegeben werden, was die Vergleichbarkeit erhöht
- Die Ausnahme für Rechtsanwält:innen ist enger gefasst
- Die Bundestagsverwaltung als registerführende Stelle bekommt mehr Ressourcen und Kompetenzen
Weitere Informationen zu den Änderungen (Stand Oktober 2023)
Offizielle Informationen der Bundestagsverwaltung zur neuen Rechtslage
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