Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Neues Willkür-Urteil: AfD-Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen!

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AfD-Mitglieder müssen ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in zwei allerdings noch nicht rechtskräftigen Verfahren entschieden. Mitglieder einer Partei, die „im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ stünden, seien nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht und wies die Klagen von zwei Eheleuten ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz wegen ihrer AfD-Mitgliedschaft aberkannt worden war (Az.: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde Berufung gegen die Urteile zugelassen, über die das für seine AfD-Rechtsprechung einschlägig bekannte NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hätte. Dieses hatte unlängst auch die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz für rechtens erklärt.

Bundestags-Gutachten widerspricht

Zu dem aktuellen Urteil schreibt die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ): „Nancy Faeser macht Ernst. Erst vor wenigen Monaten hatte die deutsche Innenministerin weitere Verschärfungen ihres ‚Maßnahmenpakets gegen rechts‘ angekündigt, die jeden Demokraten sorgenvoll stimmen mussten. Nun sind erste Effekte zu sehen. Sie fügen sich in ein beunruhigendes Gesamtbild.“

Brisant: Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutachten über „Fragen zur Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Waffengesetz“ vor gut drei Jahren festgestellt, dass die Einziehung der Waffenbesitzkarte nicht auf einen generellen Verdacht oder alleinig auf die Mitgliedschaft in einer Partei gestützt werden könne, wenn die betroffene Person keinen Anlass zum Verdacht biete. „Doch in Nancy Faesers Welt gibt es außerhalb ihrer eigenen Kreise offenbar keine unverdächtigen Bürger“, merkt die „NZZ“ an.

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