Horst D. Deckert

Nicht ins Gericht gelassen: „Corona-Politprozess“ gegen Rutter vertagt

Am heutigen Freitag sollte in Wien der erste Prozesstag gegen Martin Rutter stattfinden. Dem Kärntner, der sich als zentrale Galionsfigur der maßnahmenkritischen Proteste einen Namen machte, sollte sich vor dem Landesgericht für Strafsachen wegen des Vorwurfs des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Auslöser dafür war die rabiate Festnahme seiner Person bei der großen Freiheitsdemo am 31. Jänner. 

Für zahlreiche Umstehende war die Sache sofort klar: Mehrere Polizisten schreiten auf Rutter zu, greifen ihn in den frühen Abendstunden gezielt aus der Menge heraus und nehmen ihn mit erheblicher Gewalt fest. Behauptet wurde in der Folge, er habe einem Polizisten einen Stoß versetzt – eine Darstellung, der Rutter seit ihrer Aufstellung vehement widerspricht, auch gegenüber dem Wochenblick. Er wollte sich vor Gericht gegen die Vorwürfe verteidigen – einzig, er kam gar nicht einmal so weit. Denn die Wachleute am Eingang des Gerichtsgebäude verweigerten den Einlass.

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Kein Einlass trotz negativem Test und Befreiungsattest

Ein Beschuldigter, der zu seiner eigenen Verhandlung will, um rechtliches Gehör zu finden, aber dies nicht darf – eine Situation, die noch vor etwas mehr als einem Jahr völlig surreal klang. Im Spätapril 2021 ist sie allerdings Realität. Der Grund: Es herrscht seit einiger Zeit eine FFP2-Maskenpflicht in Gerichtsgebäuden. Und diese muss Rutter gemäß einem gültigen Befreiungsattest aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen. Als zweiten Ausweg brachte er einen aktuellen negativen Antigen-Test mit – aber auch das half nicht.

Dabei sind solche Atteste sogar dann gültig, wenn dem ausstellenden Arzt später die Zulassung entzogen wurde. Dies wurde kürzlich sogar gerichtlich festgestellt. Nichtsdestotrotz klammerten sich die Gerichts-Securitys am heutigen Freitag am Prinzip „Vurschrift is Vurschrift“ fest, gaben beide Utensilien aber an die Richterin weiter.

„Inszenierter Corona-Politprozess“

Aber auch diese blieb hart und hielt weder das Attest noch den negativen Test für eine ausreichende Maßnahme, an der Verhandlung teilzunehmen. Sie beauftragte nun die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens. Bis dieses vorliegt, wurde der Prozess, den Rutter für einen „inszenierten Corona-Politprozess“ hält, vertagt.

Wandte sich in Video-Botschaft an Öffentlichkeit

Stattdessen wandte sich Rutter nach dem (verhinderten) Prozesstag in einer Video-Botschaft an die Öffentlichkeit. Darin unterstrich er neuerlich seine Gewaltfreiheit, die er in teils millionenfach gesehenen Videos stets predige. „Jeder weiß, und ich habe das millionenfach in sozialen Medien gesagt […] Wir sind und bleiben konsequent friedlich. Genau mir zu unterstellen, ich würde Widerstand gegen die Staatsanwalt leisten, ist eine Unglaublichkeit und ein Schwachsinn sondergleichen“, so Rutter.

Er kämpfe gegen die Maßnahmen, welche von den Kindern bis hin zu den Senioren alle unglücklich machen würden – und „sicher nicht gegen einzelne Polizisten vor Ort, die nur ihren Job machen. Egal ob sie den Job gut machen meiner Meinung nach. Ich kämpfe mit Mund und Hirn und nicht mit Faust und Hand.“ Gegen jedes Medium und jede Einzelperson, die ihm Gewaltaufrufe unterstellen, behält er sich rechtliche Schritte vor, zumal das Ziel dieser unwahren Behauptungen sei, die Bewegung zu diskreditieren.

Großes Medieninteresse – identisch negative Artikel

Mit der Einschätzung, dass es sich um einen Politprozess handelt, ist er nicht alleine. Trotz des Termins am Vormittag eines Werktages fanden sich mehrere Dutzend Sympathisanten vor dem Gericht ein, um gegen die Anklage zu protestieren. Zudem war auch das Medieninteresse am Prozess groß.Dies hielt die meisten Mainstream-Medien allerdings nicht davon ab, höchst einseitig – um nicht zu sagen wortgleich – zu berichten.

Tatsächlich findet sich in einer Vielzahl von Artikel sogar dieselbe APA-Formulierung: „Konkret geht es darum, dass bei Rutter eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden sollte. Dem widersetze er sich laut Strafantrag, indem er einem Beamten einen Stoß versetzte. Rutter stellt das in Abrede.“ Diese Passage kommt zumindest in den Artikeln von ORF, oe24, Kleine Zeitung, Vorarlberg Online, Vienna.at, Presse und BVZ.

Keine Belege für „Tumulte“ bei Freiheitsdemo

Nur die „Krone“ ging dabei noch einen Schritt weiter. Sie bezeichnet Rutter als „Radelsführer der ‚Querdenker‘-Bewegung“ – eine Bewegung unter diesem Namen gibt es in Österreich übrigens nicht – und behauptet etwas faktenelastisch, die Freiheitsdemo habe „in Tumulten gegipfelt“.

In Wirklichkeit verhielten sich die Teilnehmer friedlich, die Anzeigenflut betraf hauptsächlich Verstöße gegen Masken- und Abstandsregeln. Der in mehreren Medien dramatisch geschilderte „Sturm auf das Parlament“ fand hingegen, wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zeigte, nie statt.



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