Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nicht persönlich unterzeichnet: Trump erklärt Bidens Begnadigungen für nichtig

Donald Trump hat die Begnadigungen, die sein Vorgänger Joe Biden in den letzten Tagen seiner Amtszeit ausgesprochen hatte, für nichtig erklärt. Der Grund: Die Dokumente sollen nicht persönlich von Biden unterzeichnet, sondern mittels des umstrittenen Autopens (einem Unterschriftenautomaten) erstellt worden sein. Wieder einmal fragt sich: Wer regierte in den letzten Jahren die USA?

Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit hatte Joe Biden eine Reihe von kritischen Begnadigungen erlassen. Zu den Günstlingen zählten neben Sohn Hunter Biden und etlichen Straftätern auch der Corona-Papst Anthony Fauci. Diese sogenannten präventiven Begnadigungen sollten die Betroffenen vor möglichen Strafverfolgungen durch die neue Trump-Administration schützen.

Nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus im Januar 2025 nahm Trump die Begnadigungen Bidens ins Visier. In einem Beitrag auf Truth Social vom 16. März 2025 erklärte er: “Die ‘Begnadigungen’, die Sleepy Joe Biden dem Ausschuss für politische Schläger und vielen anderen erteilt hat, werden hiermit für nichtig, ungültig und ohne weitere Kraft oder Wirkung erklärt, da sie vom Autopen getätigt wurden.”

Trump argumentiert, dass die Verwendung eines Autopens die Begnadigungen rechtlich ungültig mache, da Biden die Dokumente weder persönlich unterschrieben noch deren Inhalt vollständig verstanden habe. Er stellte sogar in den Raum, dass die Verantwortlichen mit der Nutzung des Autopens möglicherweise ein Verbrechen begangen hätten. Abschließend kündigte er Untersuchungen “auf höchster Ebene” an.

Bilder der stets exakt gleichen Biden-Unterschrift, die – offensichtlich via Autopen gesetzt – unter etlichen bedeutenden offiziellen Dokumenten zu finden ist, sorgten bereits im Vorfeld für Aufruhr in den sozialen Netzen. Analysen der Unterschriften, etwa durch das Oversight Project, waren Wasser auf die Mühlen all jener Biden-Kritiker, die ihn angesichts kognitiver Ausfälle für geistig ungeeignet für das Präsidentenamt hielten. Auch Fox News berichtete: “Fox News Digital untersuchte nach dem Zufallsprinzip mehr als 20 Executive Orders aus der Biden-Ära, die zwischen 2021 und 2024 im Federal Register Office dokumentiert waren, und stellte fest, dass alle dieselbe Unterschrift trugen.”

Stellt sich die Frage: Reagierte Joe Biden persönlich tatsächlich die Vereinigten Staaten – oder doch der Unterschriftenautomat? Schon zuvor hatte Trump auf seinem sozialen Netzwerk TruthSocial angemahnt: “Die Person, die der wahre Präsident während der Biden-Jahre war, war die Person, die den Autopen kontrollierte!”

Die Verwendung des Autopens durch US-Präsidenten ist freilich nicht neu – er kann etwa zum Einsatz kommen, wenn der Präsident nicht im Land ist und Dokumente somit nicht persönlich unterzeichnen kann. Dass sich bei Joe Biden eine so massive Häufung von Autopen-Unterzeichnungen abzeichnet, wirft allerdings erhebliche Fragen auf. Wie steht es juristisch um die Gültigkeit von Präsidialbegnadigungen, wenn sie alle aus dem Automaten kommen?

Die US-Verfassung gewährt dem Präsidenten zwar eine weitreichende Befugnis zur Begnadigung, doch die Möglichkeit, dass Hintermänner durch das faktische Copy&Paste einer Unterschrift hier Kontrolle ausüben könnten, sollte hinterfragt und gegebenenfalls unterbunden werden. Entsprechend wird Trumps Ankündigung in den sozialen Netzen auch gefeiert. Es wird sich zeigen, ob der Autopen in Bälde die US-Gerichte beschäftigen wird.

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