Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Niederländer folterte in Österreich 63-Jährige zu Tode: Schüler bei Verhandlung anwesend!

Die Frühsexualisierung und nachhaltige Schädigung der Psyche von Kindern und Jugendlichen nimmt oft verschlungene Wege – und ist doch allgegenwärtig. Ein offenbar psychisch abnormer 70-jähriger ermordete seine Lebensgefährtin auf besonders bestialische Weise. Die Staatsanwältin stufte die Vorlagen für die Tat als „kaum zu ertragen“, die Tat als „bestialisch, nicht in Worte zu fassend“ ein. Dennoch wurden vor Gericht Fotos des Mordopfers und des Tatorts gezeigt – angeblich vor anwesenden Schülern.

Laut Bericht der Kronenzeitung vom 21. Mai, dem Tag, an dem auch die Verhandlung im Landesgericht Klagenfurt stattfand, waren im Gerichtssaal Schüler anwesend, als den Geschworenen Fotos von Opfer und Tatort gezeigt wurden. Diese Abbildungen sollen außerordentlich grausam gewesen sein, das Opfer verblutete in Folge zahlreicher Schnitt- und Stichwunden, die ihm quasi rituell zugefügt wurden. Der Mord ereignete sich in einem Haus in Eberndorf, Bezirk Völkermarkt.

Der Täter wurde laut Medienberichten in den Niederlanden geboren und mit seinem Opfer schon über lange Zeit verbunden – gemeinsam hatten sie mehrere Töchter. Die Herkunft ist ein interessantes Detail, das bei Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen, Gewaltdelikten und Mord sonst häufig weggelassen wird, wenn die Täter aus dem arabischen Raum stammen. In diesen Fällen argumentiert die Presse dahingehend, dass die Abstammung zum Verständnis des Sachverhaltes nicht wichtig sei. Das ist sie im vorliegenden Fall aber auch nicht zwingend, deshalb möchten wir die Journalistenkollegen daran erinnern, dieses Detail nicht nur nach ideologische, subjektiven Hintergründen zu erwähnen oder wegzulassen.

Zahlreiche Folterdarstellungen am Mobiltelefon

Der Mörder hatte offenbar sehr viele Video- und Fotodarstellungen von sexuellen Handlungen, die Gewalt, Folter und Tod (so genannte Snuff-Videos) beinhalteten, auf dem Mobiltelefon. Gegenüber der Kronenzeitung erklärte die Staatsanwältin: „Ich bin in meinem Beruf vieles gewohnt, aber das war kaum zu ertragen.“ Ähnlich grauenhaft wäre die Leiche zugerichtet gewesen: 17 Schnitte mit einem Stanleymesser – mehrere davon wären potenziell tödlich gewesen. Die Frau wäre zudem grausam verstümmelt und gewürgt worden, der Mann habe entwürdigende Rituale an ihr durchgeführt.

Das Opfer wurde zunächst durch starken Alkoholkonsum willenlos gemacht – im Blut fanden sich 2,96 Promille Alkohol. Besonders widerwärtig: nach dem Mord schickte der Täter ein Foto der Leiche an eine der gemeinsamen Töchter.

Der Gerichtspsychiater Peter Hofmann sah eine sadistische Inszenierung und stellte dem Täter eine schlechte Prognose aus. Er wäre schwerwiegend und nachhaltig psychisch gestört, einen Rückfall und weitere Straftaten könne man nicht ausschließen. Zudem wäre er therapeutisch „schwer erreichbar“. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete auf lebenslange Haft plus Einweisung in ein therapeutisches Zentrum. Der Angeklagte habe sich während der Verhandlung nicht besonders kooperativ und sehr aggressiv gebärdet.

Laut „Krone“ waren Schulkinder anwesend

Dass die gesamte Verhandlung zu diesem brisanten Thema vor Schulkindern stattfand, ist der eigentliche Skandal an der Geschichte, sofern die Kronenzeitung den Sachverhalt korrekt berichtet hat. Dazu ist es nicht einmal notwendig, dass Minderjährige die grauenhaften Fotos zu Gesicht bekamen. Alleine die gesamte Schilderung des Sachverhaltes dürfte dazu geeignet sein, eine nachhaltige Traumatisierung auszulösen. Dies habe der Richter – gegenüber den Geschworenen – auch angesprochen: „Das sind Bilder, die bleiben im Kopf.“

Hier muss die Frage gestellt werden, ob niemand bei dieser Verhandlung im Raum war, dem dies etwas seltsam oder unpassend vorgekommen ist.

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