Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Niederösterreich: Corona-Fonds der schwarz-blauen Landesregierung nimmt Gestalt an

Der sogenannte Corona-Fonds hat schon bei seiner Ankündigung durch die niederösterreichische Landesregierungs-Koalition aus ÖVP und FPÖ die Wellen hochgehen lassen. Denn damit wird klargestellt, dass es die Opfer der Corona-Maßnahmen und der Gen-Stiche tatsächlich gibt. 

Jetzt hat die Landesregierung die Richtlinien dazu bekanntgegeben. Heute, am Freitag, erfolgte die Präsentation

Rückerstattung erfolgt

Demnach werden Coronastrafen, die vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurden, vollständig rückerstattet. Auch für etwaige Anwaltskosten gibt es pro angefochtener Strafe bis zu 1.000 Euro. Für Opfer der Gen-Spritzen sind bis zu 1.500 Euro vorgesehen. Gleiches gilt für Menschen, die vermeintlich an Long-Covid leiden. Vermeintlich deshalb, weil viele dieser Betroffenen auch geimpft sind und daher nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob tatsächlich Covid die Symptome verursacht hat oder doch die Gentechnik-Injektion. Auch für die Behandlung maßnahmenbedingter psychischer Erkrankungen werden bis 1.000 Euro vom Covid-Fonds übernommen. 

Zuschüsse bei erlittenen Nachteilen

Zuschuss von maximal 500 Euro gibt es für Nachhilfe, die coronabedingt notwendig wurde und bis zu 2.000 Euro bekommen Vereine, die sich um Probleme bei Kindern und Jugendlichen kümmern. Ab September können Kosten, die zwischen dem ersten Lockdown im März 2020 und dem Ende der Zwangsmaßnahmen im Juni 2023 angefallen sind, über eine Internetseite der Landesregierung eingereicht werden. Stichtag ist der 28. Februar 2025. Ausbezahlt wird bis zum August 2025. Insgesamt ist der Fonds mit 31,3 Millionen Euro dotiert. 

Landesregierung muss noch grünes Licht geben

Bevor Geld fließen kann, muss noch der Beschluss der Landesregierung erfolgen. Der gilt als reine Formsache. Am 27. Juni soll dieser im Zuge der nächsten Regierungssitzung erfolgen. Landes-Vize Udo Landbauer von der FPÖ erklärte zum Corona-Fonds: „Wir haben alles rausgeholt, was nur irgendwie möglich ist. Die Wiedergutmachung ist auch eine Mahnung dahingehend, dass die Freiheit und die Grundrechte unserer Bevölkerung nicht verhandelbar sind.“. Der Corona-Fonds ist nun das offizielle Eingeständnis, dass die von der Regierung verhängten Zwangsmaßnahmen u.a. massive gesundheitliche und psychische Schäden angerichtet haben. Von der ruinierten Wirtschaft gar nicht erst zu sprechen.

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