Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Noch mehr Zuwanderung: Arbeitsagentur will 25.000 Hilfskräfte aus dem Ausland holen

Kaum zu glauben: Trotz Massenzuwanderung und Rekordzahlen von Migranten, die von Sozialleistungen leben, will die Arbeitsagentur in diesem Jahr 25.000 Hilfskräfte aus dem Ausland nach Deutschland holen – eine Neuregelung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eröffnet diese Möglichkeit. Seit wann sind „Hilfskräfte“ eigentlich „Fachkräfte“? Die Migranten müssen keine Ausbildung haben.

In der Gastronomie und an Flughäfen fehlen Arbeitskräfte. Dieses Problem will die Arbeitsagentur nun durch den Import von ungelernten Migranten bewältigen. Im November 2023 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern soll, in Kraft. Im Rahmen einer neuen Regelung dieses Gesetzes, die ab März gilt, sollen die ausländischen Hilfskräfte für eine kurzzeitige Beschäftigung – die Arbeitserlaubnis soll maximal für acht Monate gelten – ins Land kommen. Es gibt auch Bedingungen, so muss die Wochenarbeitszeit mindestens 30 Stunden betragen, Arbeitgeber müssen die Reisekosten übernehmen und die Beschäftigten nach Tarif oder gleichen Bedingungen bezahlen. Eine Ausbildung brauchen die Migranten nicht, was den Titel „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ erneut ad absurdum führt.

Gegenüber dem „Spiegel“ erklärte Vanessa Ahuja, Vorstandsmitglied der Bundesagentur: „Die neue kurzzeitige Beschäftigung eröffnet Arbeitgebern in Saisonbranchen oder zu Spitzenauftragszeiten eine gute Möglichkeit, schnell ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Interessierte Arbeitgeber können die Anträge ab März bequem online bei der Arbeitsagentur stellen.“ Das Kontingent für das Jahr 2024 hat die Bundesagentur für Arbeit auf 25.000 Personen festgelegt. Ob sie alle danach wirklich wieder ausreisen werden?

Anstatt endlich die Massenzuwanderung zu stoppen oder zumindest einzudämmen, sollen nun weitere Zehntausende Migranten nach Deutschland geholt werden. Laut Statista hat Deutschland 2,81 Millionen Arbeitslose, ein Großteil der Bürgergeldbezieher sind Zuwanderer – nicht umsonst wird das Bürgergeld auch Migrantengeld genannt. Eigentlich sollte die Agentur für Arbeit daran arbeiten, diese in Arbeit zu bringen. Auch stellt sich die Frage, wie die Angeworbenen in Deutschland mit einem Job im Niedriglohnsektor ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen … Darf da der deutsche Steuerzahler wieder einspringen?

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