Horst D. Deckert

Ob Nancy Faeser im Fall der toten Radfahrerin genauso durchgreift wie bei Nord Stream oder der toten Demonstrantin in Berlin?

In Berlin ist eine Radfahrerin gestorben, die bei einem Unfall von einem Betonmischer eingeklemmt worden war. Ein zur Rettung benötigtes schweres Räumfahrzeug konnte nicht rechtzeitig an den Unfallort kommen, da der Weg von sogenannten „Klima-Klebern“ der „Letzten Generation“ – eine Art Straßen-Sturmtrupp der Politik des privaten Weltwirtschaftsforums (WEF) – versperrt war.

Ausgerechnet Bundesinnenministerin Nancy Fraeser (SPD) vermeldete jetzt bei Twitter, dass sie hart durchgreifen (lassen) will beziehungsweise hartes Durchgreifen unterstützt:

„Wer Rettungswege versperrt, setzt Menschenleben aufs Spiel. Das haben wir in dieser Woche in Berlin auf furchtbare Weise gesehen. Die #Polizei hat meine vollste Unterstützung für ein hartes Durchgreifen.“

Man könnte süffisant fragen: Was meint diese Person mit „hartem Durchgreifen“?

Ein hartes Durchgreifen wie bei der Nord-Stream-Sprengung?

Zu den Angriffen gegen die Deutschland versorgende Nord-Stream-Erdgas-Pipelines, die nur von einem („befreundeten“) Staat umgesetzt werden konnten, schreibt Report24 in dem Beitrag „Deutsche Ermittler reisen zum Ort der Nordstream-Sprengung, ‚vergessen‘ Tauchmaterial“:

Die deutsche Tagesschau veröffentlichte dazu folgenden befremdlichen Text: ‚Am vergangenen Wochenende brach die Bundespolizei mit mehreren Schiffen auf, zum Teil von der Deutschen Marine zur Verfügung gestellt, um das Ausmaß der Zerstörung an den Pipelines zu begutachten und zu dokumentieren. Auch Taucher und Sprengstoffexperten der Bundespolizei waren dabei. Allerdings kamen die Taucher vor Ort nicht zum Einsatz, da sie nicht die nötige Ausrüstung für einen Tauchgang in 70 Metern Tiefe haben.‘

Das deutsche Innenministerium unter Faeser schickte also Polizeitaucher an den Tatort, ohne ihnen die Mittel zur Verfügung zu stellen, um dort tätig zu werden. Wenn man nicht von grenzenloser Dummheit ausgehen möchte, ist hinter dieser Vorgangsweise Vorsatz – und damit eine Verhöhnung der handelnden Beamten als auch der gesamten Öffentlichkeit zu vermuten.“

Ein hartes Durchgreifen wie beim Fall der toten Demonstrantin?

Ein geringeres Problem scheint für Frau Faeser zu sein, das eine alte Frau nach Polizei-Gewalt auf einer Berliner Anti-Corona-Demo gestorben ist. Möglicherweise greift sie hier gerade ganz hart gegen die „Totmachenden“ durch, aber außerhalb ihres Kämmerleins bekommt es keiner mit…

„Mit unvorstellbarer Brutalität behandelten die Berliner Polizisten am 22. April 2021 eine alte Frau. Diese war zu Boden gegangen. Ein Polizist ergriff sie mit beiden Händen an ihrem linken Arm und schleifte die sichtlich schockierte Frau mehrere Meter an ihrem ausgestreckten Arm über den Boden aus dem Weg. Mehrere Polizisten zerren sie rabiat auf die Beine. Sodann führen sie zwei Polizisten im Polizeigriff, an jedem Arm fixiert, weg – sie halten sie dabei so weit von oben, dass es für sie maximal unbequem ist. Die alte Frau ruft mit schmerzverzerrtem Gesicht mehrfach ‚Aua‘, beklagt sich, sie könne nicht so schnell. Die Polizisten sind gnadenlos, laufen genauso schnell weiter. So schnell, dass die alte Frau mehrfach stolpert und nur durch ihre Fixierung seitens der Polizisten gehalten wird. Hier können Sie sich die Szene ansehen.

Durch Recherchen des Anwaltes Dr. Ingve Björn Stjerna aus Düsseldorf wurde nun bekannt: Die alte Frau ist nach dem Polizeieinsatz gestorben. Wann genau, ist laut Stjerna zwar nicht bekannt. Aber es geht aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft hervor. Der Anwalt schreibt dazu auf seiner Seite: ‚Ich erstattete daher am 4. Mai 2021 Strafanzeige gegen die an dem Vorgang beteiligten Polizeibediensteten, insbesondere wegen Körperverletzung im Amt, und bat darum, mich über den Ausgang der Ermittlungen zu informieren.‘ Monatelang und trotz zweier Sachstandsanfragen, bekam er diese Angaben nicht. 14 Monate nach dem Vorfall erhielt er die Mitteilung, dass die Ermittlungen eingestellt sind. Und siehe da: Die Rede war nicht mehr von Ermittlungen wegen Körperverletzung, sondern wegen fahrlässiger Tötung. Dies ist nur dadurch erklärt, dass die Frau zeitnah zu dem Vorfall verstorben sein muss. (…)

Der Kommentar von Anwalt Stjerna: ‚Bemerkenswert ist auch das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung, das eine Ursächlichkeit polizeilichen Handelns für die Verletzungen und den Tod der älteren Dame nicht ausschließt, sondern lediglich konstatiert, der Tod könne ‘nicht mit der erforderlichen Sicherheit‘ auf ein Verhalten des beschuldigten Polizisten zurückgeführt werden.’“

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