Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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OB-Wahl in Ludwigshafen ohne AfD-Bewerber?
Nächste Instanz bestätigt Wahlausschluss von Joachim Paul

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Auch die nächsthöhere Gerichtsinstanz verweigert dem AfD-Politiker Joachim Paul die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat Pauls Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt abgewiesen. Damit bleibt der in den Umfragen aussichtsreichste Bewerber von der OB-Wahl in der rheinland-pfälzischen Industriestadt am 21. September voraussichtlich ausgeschlossen.

Die noch amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos, früher SPD) hatte Anfang August im Namen des Wahlausschusses beim SPD-geführten Landesinnenministerium „Erkenntnisse“ über den Oppositionskandidaten angefordert. Ein daraufhin übersandtes „Gutachten“ des Landesverfassungsschutzes in Form einer fragwürdigen Zitaten- und Kontaktsammlung hatte der von Steinruck geführte Wahlausschuss zum Anlass genommen, den AfD-Landtagsabgeordneten wegen angeblicher „Zweifel an der Verfassungstreue“ nicht zur OB-Wahl zuzulassen.

Paul hatte dagegen, vertreten durch den Rechtsanwalt Christian Wirth, beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, der jedoch keinen Erfolg hatte. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt auch die Beschwerde gegen diese Entscheidung abgelehnt. Namhafte Staatsrechtler hatten den Wahlauschluss als Praxis kritisiert, die man „nur aus autoritären Staaten“ kenne.

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