Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Obama-Richter blockiert Veröffentlichung der Maxwell-Protokolle

Im weiterhin laufenden Epstein-Fall scheinen manche Kräfte kein Interesse daran zu haben, mehr Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So auch ein noch von Präsident Obama ernannter Richter, der Verhandlungsprotokolle unter fadenscheinigen Begründungen einfach nicht freigeben möchte.

Die US-Justiz liefert wieder einmal ein Lehrstück darüber, wie Transparenz in Washington funktioniert: gar nicht, sobald sie für die Mächtigen unbequem wird. Präsident Donald Trump ist zwar zurück im Weißen Haus, doch auch unter seiner Administration bleibt der Epstein-Skandal ein politisches Minenfeld. Jetzt hat der noch von Obama ernannte Bundesrichter Paul A. Engelmayer einen Antrag des eigenen Justizministeriums abgewiesen, die Aussagen vor der Grand Jury im Fall Ghislaine Maxwell zu veröffentlichen. Seine Begründung klingt wie aus dem Handbuch für politische Schadensbegrenzung: Die Protokolle enthielten weder historische Bedeutung noch öffentliches Interesse – lediglich “gewöhnliche” Zusammenfassungen zweier Strafverfolgungsbeamter, deren Inhalte längst bekannt seien.

Das Problem dabei ist jedoch: Wenn die Unterlagen tatsächlich so belanglos wären, wie Engelmayer behauptet, hätte nichts dagegen gesprochen, sie freizugeben. Dass sogar einige Opfer einer Veröffentlichung grundsätzlich zustimmen – unter Wahrung ihrer Anonymität – spielt offenbar keine Rolle. Stattdessen wird der Fall als Routineangelegenheit abgetan, um die Illusion zu wahren, es gebe nichts zu sehen. Für die Öffentlichkeit wirkt das wie eine gezielte Strategie, einflussreiche Namen aus dem Rampenlicht zu halten, bevor diese irgendjemanden aus dem US-Establishment oder gar die internationale Elite in Erklärungsnot bringen könnten.

Trump selbst hatte im Wahlkampf lautstark angekündigt, die berüchtigte “Epstein-Liste” zu veröffentlichen – eine Liste mit hochkarätigen Gästen, die auf Epsteins Pädo-Insel verkehrten. Doch außer einem medienwirksam präsentierten, ohnehin längst bekannten Aktenordner hat sich wenig getan. Die vollmundigen Versprechen stoßen nun auf dieselbe Mauer des Schweigens, die schon unter Biden und Obama errichtet wurde. Kritiker sprechen längst von einem parteiübergreifenden Schutzpakt für den innersten Zirkel der Macht.

Die Ablehnung durch Engelmayer ist kein Einzelfall. Bereits zuvor hatte ein Richter in Florida ähnliche Anträge abgelehnt – ebenfalls mit der Begründung, es handle sich um Routineunterlagen ohne besondere Relevanz. Wer so argumentiert, muss sich fragen lassen, warum er dann so verbissen gegen eine Veröffentlichung kämpft. In Wahrheit geht es wohl weniger um juristische Prinzipien, sondern um den Erhalt eines Systems, in dem gewisse Namen und Verbindungen schlichtweg tabu sind.

Der Epstein-Komplex ist damit mehr als nur ein Skandal. Er ist ein Symbol dafür, wie in den USA – und vermutlich auch in anderen westlichen Demokratien – die Wahrheit selektiv verwaltet wird. Und solange Richter, Politiker und Behörden in seltener Einigkeit zusammenarbeiten, um diese Akten unter Verschluss zu halten, darf man davon ausgehen, dass in den Tiefen dieses Sumpfes weitaus mehr liegt als nur “Routineprotokolle”.

Ähnliche Nachrichten

Obama-Richter blockiert Veröffentlichung der Maxwell-Protokolle

Im weiterhin laufenden Epstein-Fall scheinen manche Kräfte kein Interesse daran zu haben, mehr Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So auch ein noch von Präsident Obama ernannter Richter, der Verhandlungsprotokolle unter fadenscheinigen Begründungen einfach nicht freigeben möchte.

Die US-Justiz liefert wieder einmal ein Lehrstück darüber, wie Transparenz in Washington funktioniert: gar nicht, sobald sie für die Mächtigen unbequem wird. Präsident Donald Trump ist zwar zurück im Weißen Haus, doch auch unter seiner Administration bleibt der Epstein-Skandal ein politisches Minenfeld. Jetzt hat der noch von Obama ernannte Bundesrichter Paul A. Engelmayer einen Antrag des eigenen Justizministeriums abgewiesen, die Aussagen vor der Grand Jury im Fall Ghislaine Maxwell zu veröffentlichen. Seine Begründung klingt wie aus dem Handbuch für politische Schadensbegrenzung: Die Protokolle enthielten weder historische Bedeutung noch öffentliches Interesse – lediglich “gewöhnliche” Zusammenfassungen zweier Strafverfolgungsbeamter, deren Inhalte längst bekannt seien.

Das Problem dabei ist jedoch: Wenn die Unterlagen tatsächlich so belanglos wären, wie Engelmayer behauptet, hätte nichts dagegen gesprochen, sie freizugeben. Dass sogar einige Opfer einer Veröffentlichung grundsätzlich zustimmen – unter Wahrung ihrer Anonymität – spielt offenbar keine Rolle. Stattdessen wird der Fall als Routineangelegenheit abgetan, um die Illusion zu wahren, es gebe nichts zu sehen. Für die Öffentlichkeit wirkt das wie eine gezielte Strategie, einflussreiche Namen aus dem Rampenlicht zu halten, bevor diese irgendjemanden aus dem US-Establishment oder gar die internationale Elite in Erklärungsnot bringen könnten.

Trump selbst hatte im Wahlkampf lautstark angekündigt, die berüchtigte “Epstein-Liste” zu veröffentlichen – eine Liste mit hochkarätigen Gästen, die auf Epsteins Pädo-Insel verkehrten. Doch außer einem medienwirksam präsentierten, ohnehin längst bekannten Aktenordner hat sich wenig getan. Die vollmundigen Versprechen stoßen nun auf dieselbe Mauer des Schweigens, die schon unter Biden und Obama errichtet wurde. Kritiker sprechen längst von einem parteiübergreifenden Schutzpakt für den innersten Zirkel der Macht.

Die Ablehnung durch Engelmayer ist kein Einzelfall. Bereits zuvor hatte ein Richter in Florida ähnliche Anträge abgelehnt – ebenfalls mit der Begründung, es handle sich um Routineunterlagen ohne besondere Relevanz. Wer so argumentiert, muss sich fragen lassen, warum er dann so verbissen gegen eine Veröffentlichung kämpft. In Wahrheit geht es wohl weniger um juristische Prinzipien, sondern um den Erhalt eines Systems, in dem gewisse Namen und Verbindungen schlichtweg tabu sind.

Der Epstein-Komplex ist damit mehr als nur ein Skandal. Er ist ein Symbol dafür, wie in den USA – und vermutlich auch in anderen westlichen Demokratien – die Wahrheit selektiv verwaltet wird. Und solange Richter, Politiker und Behörden in seltener Einigkeit zusammenarbeiten, um diese Akten unter Verschluss zu halten, darf man davon ausgehen, dass in den Tiefen dieses Sumpfes weitaus mehr liegt als nur “Routineprotokolle”.

Ähnliche Nachrichten