Horst D. Deckert

Oberbank schikaniert Mitarbeiter mit besonders strengen 3G Maßnahmen!

Besonders streng nimmt es die Oberbank in Oberösterreich mit den Corona-Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter. Obwohl es – laut Auskunft der Arbeiterkammer – noch keine gesetzlich verankerte Grundlage für 3G am Arbeitsplatz gibt, wird dort auch von den Kundendienstmitarbeitern ohne Kundenkontakt die Einhaltung der internen 3G Regeln mit Nachdruck eingefordert. 

Ein Bericht von Edith Brötzner

In einem internen Schreiben, das uns von einer verzweifelten Bank-Mitarbeiterin zugespielt wurde, heißt es:

„In der Bank (ab Betreten des Gebäudes) gilt eine 3G-Pflicht, dafür entfällt die Masken-Pflicht (außer im Kundenkontakt). Im Betriebsrestaurant und beim Jausenverkauf ist ein 3G-Nachweis für den Eintritt vorzulegen. Der 3G-Nachweis ist durch die direkte Führungskraft zu kontrollieren und dieser auch unaufgefordert zu übermitteln. Wird der 3G-Nachweis nicht erbracht, hat der Mitarbeiter durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen und am nächsten Arbeitstag getestet zu erscheinen. Bei mehrmaligem Nicht-Einhalten behalten wir uns Konsequenzen vor.“

Um welche Konsequenzen es sich dabei handelt, geht weder aus dem Schreiben hervor, noch sind diese der Mitarbeiterin bekannt.

3G oder „Konsequenzen“?

Als 3G Nachweis gilt laut Aussendung der Bank ein vollständiger Impfnachweis, ein Genesungsnachweis, ein Antikörpernachweis, der PCR-Test, der Antigen-Schnelltest von einer befugten Stelle oder in der Bank, ein Selbsttest („nur, wenn es sich dabei um einen PCR-Selbsttest, bspw. „alles gurgelt“ handelt“).

Weiters heißt es in dem Schreiben: „PCR-Tests und Antigentests sind in der Freizeit durchzuführen (abgesehen von den Antigen-Schnelltests in der Oberbank bis 31.10.2021), die Oberbank trägt keine Kosten.“
Auch diese Anordnung ist laut Arbeiterkammer gesetzlich nicht verankert und darf vom Dienstgeber nicht in dieser Form eingefordert werden.

Laut eigener Auskunft der Oberbank sind mittlerweile mehr als 80 % der MitarbeiterInnen geimpft. Warum die Angestellten trotzdem zu verschärften 3G Regeln angehalten werden und Nichtgeimpften von der Oberbank eine Impfung empfohlen wird, ist nicht nachvollziehbar.

Oberbank fest in „Juristen-Hand“

Dass die betroffene Mitarbeiterin, die uns diese Ausschreibung übermittelt hat, unerkannt bleiben möchte, ist verständlich. Laut angeblicher Aussage ihres Vorgesetzten „besteht die Oberbank aus 90 Prozent Juristen“ und Mitarbeiter könnten deshalb „sowieso nichts gegen die Anordnungen machen.“ Da es aktuell keine gesetzliche Grundlage für 3G Regeln am Arbeitsplatz gibt, können sich Mitarbeiter laut Arbeiterkammer gegen derartige 3G-Schikanen erfolgreich wehren. Davon abgesehen, dass dieser Umgang mit Dienstnehmern wenig Menschlichkeit an den Tag legt, ist der Druck, den man damit auf das Personal ausübt nicht grundrechtskonform.

Was tun, wenn der Chef zur Impfung drängt?

Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner hat für betroffene Dienstnehmer ein entsprechendes Musterschreiben ausgearbeitet, welches man anpassen und dem Dienstgeber zur Unterlassung dringender Impfempfehlungen vorlegen kann.

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