
Der erste in Österreich geplant gewesene Freedom-Convoy am 2. Februar-Wochenende hatte ja bereits mit massivem Einschreiten seitens der Exekutive zu kämpfen.
In einem, zur juristischen Interpretation freigegebenen „Vorgehen“ hatte man, unter teilweise höchst fragwürdigen bis hin zu lächerlichen Argumenten seitens der, von der Wiener Polizeidirektion ausgegebenen „Direktive“ an die Exekutive, versucht die “teilnahmewilligen“ Lenker massivst unter Druck zu setzten.
Fahrer wurden ohne Hinweis auf Vergehen angehalten und „nach Hause“ geschickt
In einem, unserer Redaktion zugespielte Video-Mitschnitt einer solchen „Kontrolle“ wir der Fahrer eines PKW mit einem Niederösterreichischen Kennzeichen, aufgefordert wieder nach Hause zu fahren, da er offensichtlich das „Erscheinungsbild“ eines Corona-Demonstranten habe!
Weiters habe er zu erklären was er in Wien vorhabe zu tun! Der Polizist hingegen konnte keinerlei rechtlich fundierten Sachverhalt darlegen auf Grund dessen die Anhaltung und in weiterer Folge sogar die Androhung von Kennzeichen-Abnahme und Verhaftung durch die Exekutive erfolgen sollte.
Anbei der eingefügte Mitschnitt:
Staatsmedien ergehen sich in abstrusen Begründungen des Verbotes des Freedom-Konvoys
So beispielsweise das „staatsgesponserte“ Blättchen Kurier. Dort war am 10.Februar etwa getitelt worden, „die Polizei hat dem Interesse des Schutzes der Gesundheit und des öffentlichen Wohles „höheres Gewicht beigemessen“, als dem Ruf nach Freiheit hätte da wohl der Richtigkeit halber beigefügt werden müssen.
Von Seiten der Landespolizeidirektion (LPD) Wien Polizei twitterte man im Vorfeld, „es liegen Hinweise vor, dass Demonstranten entgegen der Intention bzw. Anweisung der Anmelder ihre Fahrzeuge als Blockademittel verwenden, um den Verkehr völlig lahmzulegen“.
Haarsträubender und durchschaubarer ist dann wohl kaum mehr möglich, was erwartet man von einem Auto-Korso, sollte der etwa auf dem „Fahrradstreifen“ stattfinden um den Verkehr nicht zu behindern? Ein erneutes Beispiel dafür mit welcher „Chuzpe“ man von Staatsseite vorgeht und das Volk völlig skrupellos für dumm verkauft.
Emissions-und Lärmbelastung als Verbotsgründe der LPD Wien
Ein weiterer konstruierter, aber wunderbar in das linke „Weltretter-Szenario“ passende Grund sei, die erhöhte Lärm-und Emissionsbelastung, so die Argumentation der LPD Wien. Auch der Freitagnachmittag würde sich für eine derartige Demonstration nicht eignen, hieß es weiter.
„Nach Interessensabwägung wurde dem Interesse des Schutzes der Gesundheit und des öffentlichen Wohles höheres Gewicht beigemessen, als dem Interesse des Veranstalters an der Abhaltung der Demo“, so die Polizei.
Anweisung der totalitären Staatsmacht umgesetzt, denken nicht erlaubt, die Leute sind ob des Schutzes ihrer Gesundheit und zum Wohle der „Öffentlichkeit“, eben genau deshalb mit ihrem Protest auf der Straße.
Auch die Abschlusskundgebung von 10.000 angemeldeten Demonstranten wurde nach Angaben von Polizeisprecher Daniel Fürst (gegenüber dem Kurier), untersagt, Begründung dazu gab es wie nicht anders zu erwarten keine. Offenbar war der „Geschichten-Talon“ da bereits ausgereizt und leer.
Strafverfügungen werden bereits versandt
Für all diejenigen, die sich dem, in abgespeckter Version stattgefundenen Konvoy angeschlossen hatten, sich weder einschüchtern noch beeindrucken ließen, hagelt es nun bereits die ersten Strafverfügungen.
Im Zuge der „Amtshandlungen“ soll es nach Angaben der Exekutive, zu 1.605 Anzeigen, 41 Organmandaten, drei Kennzeichenabnahmen und zwei Führerscheinabnahmen gekommen sein.
Dabei wurde nicht nur in Wien rigoros zur „staatlich angeordneten Tat“ geschritten. In vielen, vor allem an Wien und dem südlichen Niederösterreich angrenzenden Bundesländern, wurden bereits die, auf dem Weg nach Wien befindlichen Fahrzeuge, angehalten und abgestraft.
Nun wurde unserer Redaktion eine solche Strafverfügung zugespielt. Dabei ist unter Tatbeschreibung nachstehendes zu lesen:
Ein Hinweis darauf, dass „ihnen“ sehr wohl bewusst sein muss, Grundrechte außer Kraft zu setzen, ist wohl mit der Erläuterung, …..“obwohl das Verhalten insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes, nicht gerechtfertigt war.“ Ein Eingeständnis dieses Grundrecht „willkürlich und anlassgegeben“ außer Kraft gesetzt zu haben ist es allemal.
Wir, als Redaktion und im Sinne der Bürger die sich mit der Bitte um Veröffentlichung an uns wenden, bleiben in jedem Fall „am Ball“ und werden die weiteren Schritte, auf „beiden Seiten“ im Auge behalten. Auch was eventuelle rechtliche Schritte der „abgestraften Bürger“ gegen derlei totalitäre staatliche Maßnahmen betreffen sollte.
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